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Frage geschrieben am 01.07.2010 21:02:33

Zeitschriften Abo auf der Straße - arglistige Täuschung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2807
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema Täuschung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.4.2010 wurd ich auf der Straße von einem jungen Mann angesprochen. Er arbeite für ein wohltätiges Projekt, das arbeitslosen Jugendlichne zu einer Anstellung verhelfen soll. Ich könnte dieses unterstützen, wenn ich zwei Monate kostenlos eine Zeitschrift abonnierte und danach ihn einer Art Fragebogen Feedback über die Zustellung gäbe (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit...). Ich fragte drei mal nach, ob damit weitere Verpflichtungen oder irgendwelche Kosten entstünden. Dies wurde verneint. Schließlich wurde mir ein Zettel zum Unterschreiben vorgelegt (was ich leider tat) und eine Durchschrift ausgehändigt. Am 17. Mai erhielt ich ein Schreiben vom VSR Stockeldorf, die mich als Kunde begrüßte (2 Monate Probeabo plus 12 Monate gegen Bezahlung) und mir mitteilte, weitere Anliegen mit der zuständigen PVZ zu klären. Hier wurde ich das erste mal aktiv. Ich ging immernoch davon aus, ein zweimonatiges, kostenloses Abo/Projekt unterschrieben zu haben. Ich schrieb, dass ich an keinem Abo interessiert sei und dass falls der PVZ irgendwelche anderen Abmachungen vorlägen, diese sofort zu stornieren seien. Dies wurde mit Verweis auf die abgelaufene Widerrufsfrist abgelehnt. Stattdessen kam am 22.06.10 die erste Rechnung mit der Aufforderung, innerhalb der nächsten 14 Tage zu bezahlen. Dann habe ich mich erstmal genauer im Internet informiert, herausgefunden, dass diese Masche bei den Verbraucherschutzbünden bekannt ist und ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten sollte. Dies habe ich per Mail getan, bekam jedoch brieflich die Antwort "... Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind."

Meine Fragen sind:
Habe ich überhaupt eine Chance, aus diesem "Vertrag" herauszukommen?
Wie soll ich vorgehen, vor allem mit Hinblick auf die Rechnung?

Vielen Dank.


Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Daß das Verhalten, mit dem man Sie zur Unterschrift bewogen hat, unseriös ist, bedarf sicher keiner weiteren Ausführungen.

Grundsätzlich ist auch von einer arglistigen Täuschung auszugehen mit der Folge, daß Sie den Vertrag gem. § 123 BGB anfechten können. Der Zeitschriftenwerber hat Sie getäuscht, indem er behauptet hat, mit der Unterschrift seien keine weiteren Verpflichtungen verbunden. Aufgrund der Täuschungshandlung sind Sie einem Irrtum erlegen und haben - leider - ein Abonnement bestellt.

Das Problem wird im Streitfall, also bei einem Prozeß, sein, daß Sie wohl die Täuschungshandlung nicht beweisen können. Etwas anderes würde gelten, wenn Sie in Begleitung einer anderen Person gewesen wären, die den Vorgang mitbekommen hat. In diesem Fall stünde Ihnen diese Person als Zeuge zur Verfügung.


2.

Wenn Sie nicht zahlen, wird der Verlag Sie voraussichtlich auf Zahlung verklagen. Sie berufen sich dann auf die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, die den Vertrag von Anfang an nichtig macht. Wenn der Verlag dann vorträgt, man habe Sie nicht getäuscht, müssen Sie die Täuschung beweisen. Gelingt Ihnen das nicht, bleiben Sie beweisfällig mit der Folge, daß das Gericht Sie zur Zahlung des Abonnements verurteilen würde.


3.

Fazit: Ob Sie aus dem Vertrag heraus kommen, hängt davon ab, ob Sie die arglistige Täuschung beweisen können. Ihre Karten dürften daher eher schlecht gemischt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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