364.854
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1366 Besucher | 34 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Erbrecht » Zeitpunkt der Auszahlung eines Vermächtnisses
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Erbrecht » Zeitpunkt der Auszahlung eines Vermächtnisses

Zeitpunkt der Auszahlung eines Vermächtnisses


| 09.03.2009 20:41 |
Preis: ***,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler




Guten Abend!
Im August vergangenen Jahres ist meine Großmutter verstorben. Aus dem Vermächtnis geht hervor, dass mir aus dem Gesamterbe eine Summe von 20.000DM auszuzahen ist. Nach 8 Wochen habe ich den Testamentsvollstrecker (gleichzeitig Erbe!) angeschrieben und ihm meine Bankverbindung mitgeteilt. Als Antwort bekam ich die Mitteilung, dass das Barvermögen zur Befriedigung der restlichen Verbindlichkeiten meiner Großmutter vollständig verbraucht wurde. Die Erbmasse besteht lediglich nur noch aus einer Wohnung in einem Seniorenwohnheim (inkl. Hausrat). Als Vermächtnisnehmerin habe ich kein Einsichtsrecht in das Testament, jedoch weiß ich, dass meine Großmutter recht wohlhabend war. Ich unterbreitete den Vorschlag, diese Wohnung bei der Bank zu beleihen, um mich auszahlen zu können. Diese Vorgehensweise war dem Testamentsvollstrecker zu aufwändig (zu viel Papierkram). Als Gegenvorschlag war der Testamentsvollstrecker (gleichzeitig Erbe) bereit, bei seiner Hausbank einen Dispositionskredit(!) aufzunehmen, dessen Zinsen zu meinen Lasten gehen sollten. Er behielt sich daher vor, einen Teil des Vermächtnisses bis zum Verkauf einzubehalten, um dann in die Abrechnung mit mir zu gehen. Diesen Vorschlag fand ich sehr unseriös und habe diesen ausgeschlagen.
Meine Großmutter hat zum Auszahlungszeitpunkt des Vermächtnisses, bspw. NACH dem Verkauf der Wohnung, im Testament keine Regelungen getroffen. Ich bin der Überzeugung, dass die Zahlung längst hätte vorgenommen werden müssen.
Die Wohnung wird nun seit Anfang des Jahres bei einem Makler zum Kauf (zu einem horrenden Preis) angeboten. Ein Verkauf, so auch die Aussage des Testamentsvollstreckers, wird sehr schwierig sein, zumal er nicht bereit ist, diese zu verschleudern.
Meine Frage: Muss ich tatsächlich bis zum Verkauf der Wohnung warten oder ist die Auszahlung des Vermächtnisses längst fällig?
Ist die Klage auf Auszahlung sinnvoll?
Man bedenke: In dem Testament steht nicht, dass die Wohnung verkauft werden muss, um die Vermächtnisnehmerin auszuzahlen. Es liegt in der Entscheidung des Testamentsvollstreckers diese zu verkaufen, zu vermieten oder selbst zu nutzen. Für hilfreiche Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichem Gruß
M. W.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 59 weitere Antworten zum Thema:
Auszahlung
09.03.2009 | 22:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihre Forderung ist mit dem Tod Ihrer Großmutter, dem sog. Erbfall, entstanden (§ 2176 BGB). Wenn im Testament nichts anderes bestimmt wurde, ist das Vermächtnis sofort fällig (§ 271 Abs. 1 BGB), also seit letztem August wie Sie richtig vermuten, da die Erbschaft nicht ausgeschlagen worden ist. Wenn der Verkauf der Wohnung abgewartet werden müsste, stünde der Zeitpunkt der Fälligkeit zur Disposition des erben als vom Vermächtnis Beschwerten.

Ob eine Klage sinnvoll ist, kann im Rahmen dieser Plattform nicht abschließend beurteilt werden. Es ist gut vorstellbar, dass der Erbe nach einem anwaltlichen Schreiben mit Klageandrohung die Zahlung vornimmt. Ich rate Ihnen daher, einen Rechtsanwalt mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 2009-03-15 | 08:34


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Michael Böhler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2009-03-15
4/5.0
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

345 Bewertungen
FACHGEBIETE
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht