Zeitmietvertrag Kündigungsrecht
| 04.03.2010 14:41 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Guten Tag.
Ich möchte eine Wohnung mieten, für die der Vermieter einen Zeitmietvertrag (nach 575 BGB) abschliessen möchte. Nach dem Ablaufdatum soll die Wohnung vom Sohn der Familie genutzt werden (so auch im Mietvertrag angegeben).
Soweit ich weiss kann ein Zeitmietvertrag während der vereinbarten Lauftzeit nicht einfach gekündigt werden (wie z.B. bei einem unbefristeten Mietvertrag).
Ich würde daher gerne noch eine Klausel in den Vertrag aufnehmen lassen, nachdem auch während der Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann.
Kann solch eine Klausel in einen Zeitvertrag aufgenommen werden oder ist es dann gar kein Zeitvertrag mehr?
Vielen Dank für Ihre Antwort
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