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Frage geschrieben am 12.04.2011 12:42:23

Zeitlicher Rahmen der Schadensabwicklung bei einem Pkw Verkehrsunfall mit Pers.-Sch.

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1005
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Sehr Damen und Herren,

leider hatte ich einen Verkehrsunfall mit meinem Privat Pkw. Bei dem Unfall wurde ich verletzt, so dass meine Anwältin zusätzlich Schmezensgeld gefordert hat.

Der Polizeibericht belastet nach Aussage des Komissars den Unfallgegener aufgrund eines unvorhersehbaren und ruckartigen Spurwechsels. Es ist nicht ausgeschalossen, dass die gegnerischer Versicherung mir eine Teilschuld anlasten will.

Der Unfall war Anfang Dezember 2010.
Nach Androhung eines Gerichtstermins habe ich 5.000€ des Schadens von insgesamt 12.000€ vorab ausgezahlt bekommen.
Meine Anwältin will nun der Versucherung noch 2 Wochen Zeit zur Akteneinsicht bei der Polizei / sonst. Behörden gewähren.

Ich frage mich, ob ich gut vertreten bin oder mit Zusatzkosten den Anwalt wechseln sollte.

Ist der zeitlich Ablauf aus Ihrer Sicht üblich? Wann sollte die Anwältin Klage erheben.


Mit freundlichen Grüße

Christian Heikel


Antwort geschrieben am 12.04.2011 12:57:24
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Grundsätzlich müssen Sie bei einer Klage mit einer mehrmonatigen Verfahrensdauer rechnen, da die Gerichte mehr oder weniger überlastet sind.

Es ist daher durchaus in Ihrem Sinne, dass Ihre Anwältin der Gegenseite noch Fristen für eine außergerichtliche Regulierung setzt.

Wenn es Ihnen zu lange dauert, sollten Sie Ihrer Anwältin mitteilen, dass Sie mit einer weiteren Fristverlängerung nicht einverstanden sind und nun mehr umgehend Klage eingereicht werden soll - dies entscheiden schließlich Sie.

Wenn Sie sich bei Ihrer Anwältin nicht gut vertreten fühlen, können Sie selbstverständlich jederzeit das Mandat kündigen und einen anderen Anwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen. Sobald Klage eingereicht ist, wird das aber auf die weitere Dauer des Verfahrens keinen Einfluss haben, da dann die vom Gericht gesetzten Fristen und Termine den weiteren Ablauf vorgeben.

Wenn es also nun nur noch darum geht, Klage einzureichen, halte ich einen Anwaltswechsel für unötig, falls Sie damit Zeit sparen wollen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



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