Frage geschrieben am 29.10.2009 22:06:10
Zeitarbeitsfirma: Zahlung u. Erstattung v. öff. Fahrtkosten
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2033Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs werden erstmalig ab dem 15.07.09 für den Einsatz bei Kunde: Malerwerkstätte XXXXX Einsatzort: XXXXX gemäß den jeweils gültigen Lohnsteuerrichtlinien und nach dem jeweils günstigsten Tarif des ÖPNV erstattet, wenn der Mitarbeiter im Rahmen seiner Einsatzwechseltätigkeit direkt von seinem Wohnort zum Kunden fährt (Wird trotz eingereichter Wochen- oder Monatskarte der Firmeneigene Fahrdienst genutzt, so werden nur Fahrkarten des öffentlichen Personennahverkehrs anteilig für den nicht genutzten firmeneigenen Fahrdienst erstattet).
Es besteht einigkeit darüber, dassdiese Vereinbarung nach Beendigung des Einsatzes ihre Gültigkeit verliert. Der Mitarbeiter ist mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden und bestätigt, ein gleichlautendes Doppel dieser Vereinbarung erhalten zu haben.
Ich bin immer noch bei dem gleichen Kunden beschäftigt wozu diese Vereinbarung getroffen wurde. Ich fahre direkt von meinem Wohnort auf die Baustelle ein Weg ca 1 1/2 Std.Meine Fahrtkosten belaufen sich im Monat auf 170€. Der MTV ist Tarifgemeinschaft Chrsitliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA-CGZP und ich wurde eingestuft in der Entgeldgruppe E4 im 1.Jahr der Beschäftigung.
Wie soll ich da jetzt weiter vorgehen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 29.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 29.10.2009 22:38:34 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Das Verhalten Ihres Chefs ist vor dem Hintergrund der mitgeteilten Fahrtkostenvereinbarung nicht nachvollziehbar.
Sie sollten Ihren Chef nochmals höflichst auf diese Vereinbarung über die Fahrtkostenerstattung aufmerksam machen.
Für den Fall, dass Ihr Chef keine Kooperationsbereitschaft zeigt, rege ich an, einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.11.2009 19:47:15
Also Mein Chef hat mir jetzt Versichert die Fahrtkosten mit der nächsten Lohnabrechnung zu begleichen. Meine Frage jetzt wieviel kann bzw. muss er mir Erstatten weil in der Schriftlichen Vereinbahrung nichts davon erwähnt ist???
MFG
Also Mein Chef hat mir jetzt Versichert die Fahrtkosten mit der nächsten Lohnabrechnung zu begleichen. Meine Frage jetzt wieviel kann bzw. muss er mir Erstatten weil in der Schriftlichen Vereinbahrung nichts davon erwähnt ist???
MFG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.11.2009 20:16:43
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Zu erstatten sind die Kosten, die bereits am Anfang von Ihrem Arbeitgeber übernommen worden sind.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um die EUR 170,00 handelt.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
www.kanzlei-roth.de
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Zu erstatten sind die Kosten, die bereits am Anfang von Ihrem Arbeitgeber übernommen worden sind.
Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um die EUR 170,00 handelt.
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