Zahnriemen gerissen trotz regelmässiger Wartung - wer muss zahlen?
Preis: 50,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Neubauer
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2007 einen Neuwagen erworben und seit dem immer die vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten. Vor der letzten Inspektion (100.000km/5Jahre im Februar 2012) habe ich mich nach dem Wechselintervall des Zahnriemens erkundigt und die Angabe erhalten er müsse alle 60.000km/6Jahre gewechselt werden, die Inspektion wurde gemacht und ich bin weiter mit dem Auto gefahren. Außerdem habe ich bei dieser Inspektion auf Roststellen im Lack hingewiesen und bekam den Hinweis, darum müsse sich meine bisherige (ich habe durch einen Umzug den Händler gewechselt) Vertragswerkstatt kümmern, also dort vor ca. einem Monat einen Termin gemacht und die Lackschäden reklamiert und direkt die Antwort bekommen, dass ich keine Ansprüche hätte, denn die letzte Inspektion wäre unvollständig gemacht worden (Korrosionsschutzkontrolle fehlt), ich habe dann nochmal den Wechselintervall des Zahnriemens angesprochen und gefragt ob man diesen bei 60.000km gewechselt habe. Dort sagte man mir, dass dieser nicht gewechselt wurde, da er erst bei 120.000km/6Jahre fällig wäre. Darauf hin habe ich mit beiden Vertragswerkstätten telefoniert und gebeten den richtigen, aktuellen Wechselintervall zu ermitteln. Die neue Werkstatt rief mich dann vor 3 Wochen zurück und entschuldigte sich, man hätte fehlerhafte Unterlagen gehabt und müsse sich korrigieren, der Intervall von 120.000km/6Jahre sei richtig, ich könne beruhigt weiterfahren. Zwei Tage später ist es dann passiert, der Zahnriemen ist bei 110.000km/5 Jahren 3Monate gerissen. Vermutlich ein Schaden zwischen 3000€ und 10000€ am Motor. Im Internet fand ich darauf hin noch eine Angabe mit einem Wechselintervall von 100.000km/5Jahre! Ich habe dann bei der Kundenhotline des Herstellers angerufen und über meine Fahrgestellnummer den Intervall abgefragt, dort wurde mir ein Intervall von 100.000km/5Jahre bzw. 120.000km/5Jahre genannt und versprochen mir diese Aussage per E-Mail zu kommen zu lassen. Da die E-Mail aber nicht kam und ich mittlerweile 4 verschiedene Intervalle hatte, habe ich den Mitarbeiter einer völlig unbeteiligten Vertragswerkstatt gebeten mir den Intervall zu nennen. In seinem System wurde ein Intervall von 120.000km/6Jahre ausgewiesen, auf den Anruf im Werk bekam er aber ebenfalls die Auskunft 100.000km/5Jahre und hat mir dieses per E-Mail bestättigt. Nach mehreren Anrufen bei der Kundenhotline wegen der noch nicht erhaltenen E-Mail, bekam ich einige Tage später die Information, der Intervall sei 120.000km/6Jahre und man habe niemals gesagt, das lt. meiner Fahrgestellnummer ein Intervall von 100.000km/5Jahre gelten würde.Die Vertragswerkstatt, welche die letzte Inspektion gemacht hat, unternimmt nicht wirklich etwas um mir bei dem Schaden zu helfen, allerdings möchte man gerne mittlerweile die Roststellen auf eigene Rechnung lackieren lassen und danach die Korrosionsschutzkontrolle für 2012 machen, um "die Sache nicht an die große Glocke zu hängen"! Bei der Kundenhotline des Herstellrs ist es nicht mehr möglich über die Fahrgestellnummer einen Wechselintervall für mein Fahrzeug zu erfragen (nur dieser Intervall)!
Bei jeder Inspektion müssen die Agregateantriebsriemen überprüft und ggf nachgespannt werden, mein Zahnriemen zeigt sehr deutliche Alterungserscheinungen, die man (auch nach Meinung des Pannendienstes) schon vor 3 Monaten bei der letzten Inspektion hätte sehen müssen, ich vermute aber, dass dieser gar nicht kontrolliert wurde und sich die Vertrgswerkstatt nun auch so zurück hält.
Hier nun meine Fragen:
Wie soll ich am besten vorgehen? Habe ich grundsätzlich Ansprüche, wenn ein Zahnriemen vor dem angegebenen Wechselintervall reist?
Wie finde ich heraus, welcher der Intervalle überhaupt stimmt?
Habe ich Ansprüche auf die Vertragswerkstatt wegen der letzten (vermutlich sehr schlampig durchgeführten) Inspektion?
Vielen Dank!
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