Antwort geschrieben am 14.11.2011 07:30:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer
Muldestr. 19, 51371 Leverkusen, Tel: 0214 / 2061697, Fax: 0214 / 2061698
Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 140
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Ich teile Ihre Ansicht, dass Sie in Deutschland auf die erhaltenen Zahlungen keine Steuern bezahlen müssen, weil sie in Argentinien leben und die Sprachdienstleistungen ausschließlich in Argentinien (vor Ort) erbringen.
Dass der Zahlungsverkehr über ein deutsches Bankkonto erfolgt, ist dabei unerheblich.
Steuerpflichtig wären Sie dann, wenn Sie in Deutschland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) begründen würden oder aber Ihre Sprachdienstleistungen hier in Deutschland erbringen würden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
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E-Mail: reinhard.schweizer@gmx.net
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 14.11.2011 14:33:43
Vielen Dank.
In dieser Hinsicht ist es also auch irrelevant, ob das Konto in der deutschen Bank ein Privatkonto oder Geschaeftskonto ist?
Hat die deutsche Steuerbehörde das Recht, mich um offizielle Rechnungen zu den jeweiligen Überweisungen zu bitten?
Gruss und Dank.
Vielen Dank.
In dieser Hinsicht ist es also auch irrelevant, ob das Konto in der deutschen Bank ein Privatkonto oder Geschaeftskonto ist?
Hat die deutsche Steuerbehörde das Recht, mich um offizielle Rechnungen zu den jeweiligen Überweisungen zu bitten?
Gruss und Dank.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 14.11.2011 14:48:58
Ja, es ist unerheblich, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt, weil die Steuerpflicht nicht an den Zahlungsverkehr anknüpft.
So ohne weiteres kann das Finanzamt die Rechnungen nicht verlangen, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
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Ja, es ist unerheblich, ob es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handelt, weil die Steuerpflicht nicht an den Zahlungsverkehr anknüpft.
So ohne weiteres kann das Finanzamt die Rechnungen nicht verlangen, es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
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