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Frage geschrieben am 25.10.2011 19:52:21

Zahlungsforderung von debitas Inkasso GmbH

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3027
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,
ich habe eine zahlungsforderung der Firma Debitas Inkasso & Forderungsmanagement GmbH bekommen, in dem diese Firma Geld für das Glücksmagazin Sophie in Höhe von insgesamt 193,08€ fordert. Die Hauptforderung der des Magazins Sophie ist nicht gerechtfertigt, da ich soweit ich weiss keinen Vertrag eingegangen bin.
Das Inkassounternehmen weist aber auf eine Auftragsbestätigung vom 27.6.11 hin.
Möglicherweise wurde ich von jemandem angerufen, der mir das "aufgeschwatzt" hat und ich habe nicht widerrufen.
Wie kann ich die Inkassoforderung abwenden?


Antwort geschrieben am 25.10.2011 20:13:21
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Nach meiner Erfahrung sollten Sie die Sache direkt mit dem angeblichen Vertragspartner klären und einen Vertragsschluss bestreiten. Sie sollten auch einen solchen hilfsweise widerrufen und aus jedwedem Rechtsgrunde anfechten.
Eine Kopie davon können Sie dem Inkassounternehmen zu kommen lassen. Den "Umweg" über letzteres würde ich aber wie gesagt nicht gehen.

Nach meiner Internetrecherche handelt es sich um eine Abzockmasche, dabei ein Schreiben Ihrerseits ausreichen sollte.
Normalerweise kommt da nichts nach, jedenfalls erfahrungsgemäß.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 25.10.2011 20:23:42

Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Für den hilfweisen Widerruf stelle ich mir den Brieftext wie folgt vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen
und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrags.
Sollte ich mich bezüglich letzterem im Rechtsirrtum befinden,
erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.



Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

oder haben Sie bessere Formulierungen oder ergänzungen?
Wenn ich Sie auch richtig verstanden habe sende ich den Brief an SOPHIE und per Fax an Debitas?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.10.2011 21:32:24

Sehr geehrter Fragesteller,

alles richtig, Sie können das mit dem Rechtsirrtum auch weglassen und einfach als letzten Satz schreiben, dass Sie vorsorglich und hilfsweise widerrufen und aus jedwedem Grunde anfechten.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

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