Zahlungserinnerung nach 1,5 Jahren erst erhalten trotz Zahlung
29.11.2010 12:02 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
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Hallo,
ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten,die für eine Rechnung aus 02/09 gilt.
Ich habe in einer Werkstatt einen Unfallschaden reparieren lassen und die Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ vor Ort beglichen.Quittiert wurde mir das auf der Rechnung.Das Problem ist nun,dass ich das Auto im Aug.010 verkauft habe und vor ein paar Wochen nun alle damit verbunden Unterlagen vernichtet habe.Somit auch den Beleg für die Zahlung.Ich habe nach 1,5 Jahren nicht mehr damit gerechnet,dass man mich anmahnen wird,obwohl der Betrag definitiv in Bar geleistet wurde.Welche Möglichkeiten habe ich nun?









