Diese zusätzlichen 20+1€ habe ich sofort zurückbuchen lassen und Kontakt mit Webbilling zwecks Aufklärung aufgenommen.
Dort wurde mir geschildert, dass diese Abbuchung für einen weiteren Premiumzugang (1 Tages Testzugang (1€) + 1 Monatsmitgliedschaft (20€))
sind.
Diesen weiteren Testzugang habe ich jedoch nicht gewollt und auch die Webseite für die der Zugang nun "Premium" sein soll nie besucht (geschweige denn Zugangsdaten bekommen).
Diesen Widerruf habe ich der Webbilling.com B.V. auch mitgeteilt.
Mittlerweile habe ich 3 verschiedene Zahlungsaufforderungen erhalten:
Die erste von einem hamburger Rechtsanwalt zu 32,50€ + 13,50€ (seperate Schreiben)
die zweite Zahlungsaufforderung von Webbilling.com B.V.
zu 24€ + 5€ (ebenfalls seperate Schreiben)
und nun eine dritte Zahlungsaufforderung von einem anderen hamburger Rechtsanwalt zu
114,14€ (ein einzelnes Schreiben)
Da die Zahlungsforderungen sehr stark schwanken und jeweils von anderen Personen eingefordert werden, bin ich mir über die rechtliche Situation uneins, zumal das Unternehmen bei dem ich mir bewusst den Zugang gekauft habe im Ausland sitzt (UK) und ich dieses auch bezahlt habe. (jedoch nicht für den weiteren Zugang den ich nicht wollte)
Sind diese Zahlungsaufforerungen rechtens, oder soll ich die Schreiben weiterhin ignorieren?
Vertragsabschluss und Widerruf war innerhalb einer Woche.
Antwort geschrieben am 12.08.2011 00:17:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ihr Vortrag reiht sich wohl in die Kategorie der Internet-Abzockfälle ein.
Die geltend gemachten Forderungen scheinen jedenfalls unbegründet, so dass Sie die Forderungsschreiben ignorieren können. Erst wenn Ihnen ein Mahnbescheid zugestellt wird, sollten Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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