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Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach Hirnblutung und Hirninfarkt Mitte 2008 bezog ich eine befristete EU-Rente wegen voller Erwerbsminderung. Außerdem erhielt ich Bezüge aus zwei privaten BUZ-Versicherungen.
Nach zwei Gutachter-Terminen erhielt ich nun den Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung auf unbestimmte Zeit. Diesen Bescheid habe ich an die privaten BUZ-Versicherungen weitergeleitet, in der Annahme, daß dadurch auch ihre Leistungspflicht weiterhin bestehen würde.
Nun werden von den privaten Versicherern die Gutachten der DRV zur Überprüfung ihrer Leistungspflicht angefordert.
Bin etwas verunsichert, kann es sein, daß die private BUZ nicht weiterzahlt, obwohl die DRV mich unbefristet berentet hat?
Danke schon einmal für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Kater Momo
Antwort geschrieben am 03.04.2011 14:36:58
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage anhand Ihrer Angaben wie folgt:
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist zur Leistung verpflichtet, sofern Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % auszuüben.
Hiervon grundsätzlich zu unterscheiden ist die Vorgehensweise bei einem EU-Renten-Verfahrens, bei dem Ihre grundsätzliche Erwerbsfähigkeit (ggf. auch im Niveau unterhalb Ihrer Qualifikation bzw. des zuletzt ausgeübten Berufs) überprüft wird. Nur bei einer Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden besteht ein Anspruch auf die volle Rente.
Entscheidend ist auf jeden Fall, dass beide Verfahren unabhängig voneinander sind und das Ergebnis des einen Verfahrens nicht zwingend auch das gleiche im anderen Verfahren sein muss. Aber natürlich liegen beiden Verfahren die gleichen medizinischen Fakten zugrunde.
Offensichtlich sahen sich Ihre beiden privaten BU-Versicherungen bislang nicht in der Lage, die Frage der Berufsunfähigkeit endgültig zu entscheiden und erhoffen sich durch die von Ihnen erwähnten Gutachten aus dem EU-Renten-Verfahren vertiefte Kenntnisse. Möglicherweise steht dahinter auch ein lediglich finanzielles Interesse, da bei Nachvollziehbarkeit der Gutachten die beiden privaten Versicherer sich die Kosten für "eigene" Gutachten sparen könnten.
Aus der Tatsache der Anforderung der Gutachten ergibt sich noch nicht zwingend der Rückschluss auf eine beabsichtigte Leistungsverweigerung. Nachdem insbesondere die "strengen" Hürden des EU-Renten-Verfahrens gem. der obigen Ausführungen "genommen" wurden, werden sich vermutlich auch die privaten Versicherer dem Votum anschliessen.
Vorerst bleibt Ihnen jedoch nichts anderes übrig, als die Entscheidung der beiden Versicherer abzuwarten. Sollte das Ergebnis wider Erwarten nicht in der Bestätigung der BU bestehen, sollten Sie einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt vor Ort mit Ihrer Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Angesichts der (wohl) eindeutigen Entscheidung aus dem EU-Verfahren liegen insoweit sicherlich stichhaltige Argumente vor.
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