ZPO - Zustellung - Ladungsfähige Anschrift
| 05.04.2012 16:32 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Peter Dratwa
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Sehr geehrte Wissende,
Neben meinem gemeldeten Wohnsitz in der Stadt besitze ich ein Wochenendgrundstück auf dem Lande.
Dort ist auch ein Briefkasten zum Empfang dringender privater Sendungen angebracht.
Sämtlicher offizieller Schriftverkehr wurde aber von jeher ausschließlich über meine allgemein bekannte Meldeadresse abgewickelt, unter der ich schließlich auch meinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.
Während eines meiner seltenen Aufenthalte auf dem Lande bekam ich dort überraschend das Schreiben eines Gerichtsvollziehers zugestellt, in welchem dieser Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort in einer mir unbekannten Sache ankündigte.
Erste Nachforschungen ergaben, daß in einem seit 2008 schwelenden Nachbarschaftsstreit
offenbar ein Prozeß gewissermaßen "im Verborgenen"
am dortigen AG gegen mich geführt worden sein mußte.
Tatsächlich hatte ich all die Jahre nicht ein einziges entsprechendes Schriftstück erhalten, weder unter der einen noch der anderen Anschrift.
Da die streitige Angelegenheit für den Nachbarn in einem regulären Prozeß unter meiner tatsächlichen Mitwirkung kaum zu gewinnen war, muß ich nun vermuten, daß ich hier in eine Zustellungsfalle geraten bin.
Wäre unter den beschriebenen Umständen überhaupt eine ladungsfähige Anschrift am Landhaus gegeben gewesen ?
Konnten entsprechende Schriftstücke dort auch wirksam zugestellt werden ?
Wäre die Zustellung auch durch einen möglichen Einwurf in den dortigen Briefkasten, welcher sich aber völlig ungeschützt am Wegesrand befindet, rechtswirksam geworden ?
Kurzum: Könnte ich jetzt noch eine Wiedereinsetzung in das Verfahren erreichen ?
Leider war es mir bislang noch nicht möglich gewesen, Einsicht in die entsprechenden Akten zu erlangen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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