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Frage geschrieben am 10.10.2008 04:31:00

Zäht in diesem Fall ein Klein PKW zur Insolvenzmasse?

Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1297
zum Sachverhalt_

Mann 38 Jahre alt, Frührenter, 50% schwerbehindert, am 22.7.08 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Treuhänder bestellt.
Mann befindet sich in der Wohlverhaltensphase.
Mann wohnt bei Mutter, die ebenfalls Rentnerin ist, ebenfalls schwerbehindert und ebenfalls in der Wohlverhaltensphase wegen Privatinsolvenz.
Die Schwester des Mannes kauft am 05.08.2008 für 1300 Euro wegen Hagelschaden ein Klein PKW Renault Clio Baujahr 2000 und stellt es leihweise dem Bruder und der Mutter zur Verfügung, da sie das Auto brauchen für Einkäufe, zum Arzt fahren usw.,mit der Voraussetzung, dass der Bruder die Versicherungsbeiträge (118 Euro alle 3 Monate )selber zahlt, da die Schwester bereits 2 Fahrzeuge besitzt.
Der Mann hat am 07.10.08 die Versicherungsbeiträge per onlinebanking bezahlt,wohlgemerkt von seinem Konto, das der Treuhänder verwaltet.
Wie soll er sich gegenüber dem Treuhänder verhalten, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden? Muss er die Beleihung des PKW angeben? ( das Fahrzeug ist Eigentum der Schwester ).



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Diese Antwort ist vom 10.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 10.10.2008 09:51:42
Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Wilhelmsstr. 3, 55128 Mainz, Tel: 0 61 31 / 333 16 70, Fax: 0 61 31 / 333 16 72
Fachanwalt Medizinrecht, Insolvenzrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:

Zunächst einmal gehe ich entgegen Ihrer Angabe davon aus, dass Sie sich bei einem am 22.07.2008 eröffneten Insolvenzverfahren in diesem Verfahren noch kein Schlusstermin stattgefunden hat. Damit befinden Sie sich zwar rein formal bereits in der Wohlverhaltensperiode, vorgelagert finden allerdings die Vorschriften des Insolvenzverfahrens für Sie Anwendung, da dieses Verfahren zunächst einmal abgeschlossen werden muss.

Im Insolvenzverfahren wird Ihr gesamtes zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen verwertet. Zu Ihrem Vermögen gehören nicht Gegenstände, die Ihnen nur leihweise von Dritten überlassen werden. Nach Ihren Angaben wurde der PKW vorliegend nicht von Ihnen erworben, sondern von Ihrer Schwester. Damit ist Ihre Schwester Eigentümerin des KFZ geworden.

Der Umstand, dass Sie die Versicherungsbeiträge aus Ihrem unpfändbaren Vermögen aufbringen, macht Sie nicht zum Eigentümer des KFZ.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.

Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.

Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit - gerne auch per eMail - mit mir in Verbindung setzen.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen


Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -


www.ra-freisler.de
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