Zählt das Pflegegeld als Einkommen und muß bei einem Kreditantrag angegeben werden?
| 28.01.2011 11:04 |
Preis: ***,00 € |
Kredite
Beantwortet von
Guten Tag,
mein Mann und ich (GdB 100 %, Pflegestufe 3) planen eine
Immobilie zu kaufen und diese rollstuhlgerecht umzubauen.
Bislang kann mein Mann meine Pflege noch übernehmen, aber ich bin mir eben nicht sicher, ob das Pflegegeld bei einem Kreditantrag relevant ist.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Antwort vom
28.01.2011 | 13:19
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Gem. §
54 Abs. 3 SGB I zählt das Pflegegeld zu dem unpfändbaren Einkommen. Es ist zwar Einkommen, lässt sich aber von der Bank nicht pfänden, wenn Sie die Kredite nicht bedienen können. Angeben können Sie dieses allemal. Die Bank wird diese auch entsprechend unter der bereits genannten Einschränkung berücksichtigen.
Das war eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtsslage.
Nachfrage vom Fragesteller
31.01.2011 | 11:18
Demnach gehört das Pflegegeld zum Haushaltseinkommen, sei es Steuerrechtlich oder beim Beantragen eines Zuschusses für Umbaumaßnahmen in eine barrierefreie Immobilie?
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
T. R.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
31.01.2011 | 13:00
Das Pflegegeld stellt zweifelsfrei Einkommen dar. Sie dürfen bzw. müssen es bei der Beantragung des Kredits angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Ergänzung vom Anwalt
28.01.2011 | 13:54
Das Pflegegeld gehört auch zu den bedingt pfändbaren Bezügen gem.
§ 850k Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Das hätte für die Pfändbarkeit nur unter Umständen eine Auswirkung, dass das Pflegegeld höher als 985,15 € ist, es müsste ferner billig sein, in das Einkommen zu vollstrecken, was eher zu verneinen ist. Die Bank weißt das und wird das auch als Vollstreckungsrisiko berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen