Ich habe vor ca. 1Monat eine 12g schwere Goldmünze zum Verkauf an obige Firma versand
Ein Peis wurde sofort online und anschließend per Telefon bestätigt,seitdem ist nichts mehr passiert auf Mails wird nicht reagiert,telefonisch ist keiner zu erreichen
wer möchte denen mal auf die Füße treten das ich zu meinem Geld komme.
mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 14.10.2011 14:50:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung haben Sie mit der Firma einen Kaufvertrag über den Ankauf Ihrer Goldmünze geschlossen. Die Gegenseite ist, vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Schriftverkehrs, dazu verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis auszuzahlen.
Sie sollten ihr dazu zunächst eine Frist setzen.
Nach Fristablauf ist sie mit der Zahlung in Verzug und hätte die Kosten eines Anwalts, der Ihre Interessen vertritt, als Verzugsschaden zu erstatten.
Erfolgt außergerichlich weiterhin keine Zahlung, kann der Anspruch dann auch gerichtlich verfolgt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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