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Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Auspuff für einen Motorroller gekauft. Er wurde mir im Forum angeboten und ich habe den Rest über den ICQ Messenger mit dem Verkäufer besprochen. Ich Überwies ihm 60 Euro für den Auspuff.
Bis heute habe ich den Auspuff nicht erhalten. Mein Geld bekomme ich auch nicht zurück. Der Verkäufer ist immer Online im Messenger, aber schreibt mir nicht zurück. Ich habe schon versucht mit ihm zu sprechen.
Leider habe ich bis auf seine Kontodaten und die Überweisungsbestätigung keinen Nachweis, aber ich glaube das genügt doch.
Ich möchte nur Wissen was ich jetzt am besten machen kann, Polizeianzeige dauert mir zu lange. Aber ich habe keinen Rechtsschutzvertrag. Ich würde am liebsten einen Anwalt einschalten, Tipps wären Hilfreich!
Danke im voraus
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.6.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.06.2009 14:28:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sollten zunächst versuchen, den Schriftverkehr aus dem Forum und dem Messenger zu Beweiszwecken zu speichern. Gut ist auch, dass Sie die Kontodaten und die Überweisungsbestätigung haben.
Ich gehe davon aus, dass Sie zwar den Namen aber nicht die Anschrift des Verkäufers haben. Anderenfalls sollten Sie diesen nunmehr schriftlich zur Lieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises auffordern.
Eine Anzeige bei der Polizei wegen Betrug sollten Sie aber nicht außen vorlassen. Auch wenn dies eventuell länger dauert, kann auf diesem Wege die Anschrift des Verkäufers ermittelt werden. Dazu benötigen Sie auch keinen Anwalt und dementsprechend auch keine Rechtsschutzversicherung.
Darüber hinaus können Sie Beratungshilfe beantragen, wenn es Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation ansonsten nicht zuließe, dass Sie einen Anwalt beauftragen. Somit kann hier zunächst auf diesem Wege weitergehend geprüft werden, ob ein Anspruch gegen den Verkäufer besteht und wie weiter vorgegangen wird.
Eventuell können Sie sich auch an den Forumbetreiber oder den Administrator des Messengers wenden, um die Daten des Verkäufers zu erfragen. Allerdings empfiehlt es sich, dass dies von einem Anwalt erfragt wird. Gegebenenfalls kann durch einen Anwalt auch eine Einwohnermeldeamtsanfrage unternommen werden.
Zunächst sollten Sie dem Verkäufer dann über das Forum und den Messenger weitere Aufforderungen zur Lieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel.: 036412692037
Fax: 032121128582
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 01.07.2009 18:10:41
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bei der Einzugsermächtigung, die vertraglich vereinbart gewesen ist, gibt es offenbar Probleme. Bitte beseitigen Sie bestehende Schwierigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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