Wortmarke vs Urheberrecht
05.06.2012 00:40 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwalt Robert Weber
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Ich habe 1986 im Rahmen einer Ausschreibung des Gesundheitssenators von Berlin (damals Ulf Fink) als Werbetexter/Autor schriftlich und mündlich einen Slogan aus 2 Worten (mach's mit) in seiner doppelten Bedeutung und mit dem Auslassungszeichen präsentiert. Der Vorschlag wurde abgelehnt, um eine ebenfalls von mir präsentierte Alternative zu realisieren.
Die seinerzeit in Berlin gefundenen Varianten (also auch "mach's mit") habe ich persönlich im Bundesgesundheitsministerium (bei Frau Dr. Süßmuth) und in der Kölner Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bei Frau Dr. Pott) präsentiert.
Einige Jahre später hat die BZgA meinen Wort-Vorschlag sowohl in der Werbung als auch als Titel einer Homepage benutzt - mit der angeblichen Urheberschaft einer Kunstschule in Düsseldorf. Auf Nachfragen bei dem in der Werbung genannten Grafiker Meyer in Minden teilte mir dieser mit, dass ihm der Slogan aus Köln vorgegeben worden war.
Ich habe seit 2003 immer wieder schriftlich protestiert - aber erst jetzt durch ein Antwortschreiben der BZgA erfahren, dass sie die o.a. Slogan-Worte als Wortmarke mit der Registriernummer 30614427 beim Patent- und Markenamt eingetragen hat(wovon ich bis heute nichts wusste).
FRAGE: Gilt mein Urheberrecht nichts? Ich halte das für Diebstahl geistigen Eigentums.
MfG
trpm
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