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Frage geschrieben am 01.12.2010 23:33:42

Wortmarke Bild/Wortmarke

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1196
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Wortmarke.
Guten Abend,

Ich betreibe seit 2009 ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen im EDV Breich in Österreich mit einem fiktiven Namen der zu mir und meinem Tätigkeitsbereich passt.
Sagen wir hier es wäre der Name "robtec".
Ich betreibe auch eine Domain mit der Endung .at damit.
Damit der Firmenname mehr her macht hab ich ein tolles Logo daraus machen lassen.
Soweit so gut.
Vor kurzem schrieb mich eine Deutsche Firma "robtec.de" per email an das sie den Namen "RobTec" vor einigen Jahre als Europäische Wortmarke u.a. in der Nizzaer Klassifikation 9 schützen hat lassen in der auch mein Tätigkeitsbereich liegt.
Sie forderten mich auf das ich meinen Namen ändern soll, damit die Verwechslung ausgeschlossenen ist, wobei unser Tätigkeitsbereich und Erscheinungsbild doch einiges auseinander liegen.
Tja was soll ich jetzt machen?
Die Firma darauf hinweisen das mein Firmenname "robtec" ja eigentlich eine Wort/Bildmarke(bis dato nicht geschützt)ist?
Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten außer meinen Firmenname eventuell auf rob-tec oder robtek zu ändern(welches natürlich einen enormen aufwand bedeuten würde...)?
Gerne teilen ich Ihnen auch in einem seperatem email die 2 Domäns mit damit sie sich ein besseres Bild zu meinem Problem machen können.
mfg
"Robert"


Antwort geschrieben am 02.12.2010 00:31:35
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:

1.Tja was soll ich jetzt machen?Die Firma darauf hinweisen das mein Firmenname "robtec" ja eigentlich eine Wort/Bildmarke(bis dato nicht geschützt)ist?

Wenn ich Sie richtig verstehe, hat die Gegenseite eine europäische (Wort-)Marke auf den betreffenden Namen angemeldet und betreibt gleichzeitig eine Domain unter diesem Namen.

Auch eine Wortmarke kann mit einer Wort/Bildmarke kollidieren. Da die Gegenseite hier offensichtlich die älteren und vor allem nachweisbaren (aufgrund der Anmeldung) Rechte hat und insbesondere eine Eintragung in der gleichen Kategorie vorliegt, hat die Gegenseite hier zumindest Unterlassungsansprüche gegen Sie.

Sollten Sie also nicht reagieren, riskieren Sie eine kostenpflichtige Abmahnung wenn nicht sogar eine einstweilige Verfügung.

Zumindest stehen Sie mit der Firma ja in kommunikativem Kontakt und wurden zumindest nach ihrer Schilderung noch nicht kostenpflichtig über einen Anwalt abgemahnt. Eine solche Abmahnung durch die Gegenseite hätte nach Ihrer Schilderung aber leider Aussicht auf Erfolg, so dass Sie hier reagieren sollten.

Da Sie in Österreich sitzen und Sie wohl nicht ernsthaft als Konkurrenz für die Gegenseite gelten können, wäre es sinnvoll einen Vergleich auszuhandeln. Gegebenenfalls gestattet Ihnen die Firma ja die Verwendung des Namens gegen Zahlung einer gewissen Summe.

Sollte die Gegenseite aber auf Ihrem Standpunkt verharren, so muss ic hIhnen leider anraten, den Namen nicht mehr eiter im geschäftliche nVerkehr zu führen und auc hdie Domain nicht weiter unter genau diesem Namen z uebtreiben.

2.Was habe ich sonst noch für Möglichkeiten außer meinen Firmenname eventuell auf rob-tec oder robtek zu ändern(welches natürlich einen enormen aufwand bedeuten würde...)?

Auch diese Änderung halte ich für sehr bedenklich, da immer noch eine sehr starke Ähnlichkeit besteht und somit eine Verwechslungsgefahr, was ebenfalls eine Markenrechtsverletzung begründen kann.

Wie bereits gesagt sollten Sie unbedingt versuchen auf dem Vergleichswege mit der Firma eine außergerichtliche Lösung zu finden. Auf einen Rechtsstreit sollten Sie es keinesfalls ankommen lassen.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagmorgen!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244



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