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Frage geschrieben am 12.08.2010 13:04:54

Wortmarke: Ablehnung droht, alternativ Bildmarke anmelden?

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1549
Habe eine Wortmarke für Software angemeldet. Beispiel: Braintree.
Nun wurde mir gesagt, der Begriff stelle sich aus zwei allgemein beschreibenden Worten zusammen und die Chancen seien schlecht, daß die Marke überhaupt akzeptiert werden würde.

Wie sind die Chancen, die Wortmarke eingetragen zu bekommen?

Falls die Eintragung abgelehnt wird:
1. Müsste ich dann eine Wort-Bildmarke einreichen? Das Logo habe ich schon gestaltet.
2. Sollte ich erst abwarten auf die Ablehnung oder die Akzeptanz oder die Bildmarke sofort beantragen? Gilt dann eine neue Priorität oder die alte von der Wortmarke?
3. Falls in der Zwischenzeit jemand das Wort in ähnlicher Gestalt wie mein veröffentlichtes Logo registriert, kann er mir dann bei der Anmeldung der Bildmarke zuvorkommen? Kann mir die Nutzung meines Logos dann verboten werden?
4. Oder kann ich dann auf die Bildmarke verzichten? Die Domains habe ich gesichert und das Logo ist durch Copyright geschützt. Welche Nachteile könnte mir das bringen?


Antwort geschrieben am 12.08.2010 13:59:00
Rechtsanwalt Marko Setzer
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Gewerblicher Rechtsschutz, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Zunächst muss ich meinem Kollegen zustimmen. Der Umfang Ihrer Fragen steht nicht in Relation zu Ihrem Einsatz. Deshalb kann ich Ihnen auch vorerst nur eine kurze Einschätzung geben.

Frage 1. Müsste ich dann eine Wort-Bildmarke einreichen? Das Logo habe ich schon gestaltet.

Antwort: Sofern Sie weiterhin markenrechtlichen Schutz beabsichtigen, hätten Sie mit der Kombination aus Wort und Bild bessere Chancen auf eine Eintragung. Im konkreten Fall rate ich Ihnen dann aber vor der Anmeldung zu einer fachlich fundierten Recherche.

Frage 2. Sollte ich erst abwarten auf die Ablehnung oder die Akzeptanz oder die Bildmarke sofort beantragen? Gilt dann eine neue Priorität oder die alte von der Wortmarke?

Antwort: Ich empfehle Ihnen, sofern die Eintragung der Wortmarke abgelehnt wird, die Begründung des DPMA auf Schwachstellen Ihrer zukünftigen Marke zu untersuchen, bevor Sie gleich die Wort-Bildmarke beantragen, um eventuell den Wortbestandteil abzuändern und keine weiter Ablehnung zu riskieren.

Frage 3. Falls in der Zwischenzeit jemand das Wort in ähnlicher Gestalt wie mein veröffentlichtes Logo registriert, kann er mir dann bei der Anmeldung der Bildmarke zuvorkommen? Kann mir die Nutzung meines Logos dann verboten werden?

Antwort: Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Konkurrent Ihr Logo genauso übernimmt und für dieselben Kategorien Markenschutz beantragt, könnte eine erfolgreiche Eintragung Ihrer zeitlich späteren Eintragung dann entgegenstehen. Besteht darüber hinaus dann Verwechslungsgefahr, kann der Konkurrent dann Ihnen die Verwendung des Logos untersagen.

Frage 4. Oder kann ich dann auf die Bildmarke verzichten? Die Domains habe ich gesichert und das Logo ist durch Copyright geschützt. Welche Nachteile könnte mir das bringen?

Antwort: Das kommt darauf an, ob Sie mit einer Wort-Bildmarke oder überhaupt einer Markeneintragung den für Ihr Business gewünschten Wettbewerbsschutz erreichen wollen. Hierbei und für die Abwägung wirtschaftlicher Interessen kann Ihnen jedoch eine ausführlichere Beratung eines Anwalts Ihres Vertrauens weiterhelfen.
Denn neben den Eintragungsgebühren beim DPMA sollten Sie bei der Beratung im Markenrecht nicht sparen.
Im Rahmen einer Mandatierung und Übersendung konkreter Unterlagen kann ich Ihnen dabei weiterhelfen.

Ich erlaube mir noch abschließend den Hinweis, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führe

Marko Setzer
- Rechtsanwalt in Berlin-

Web: http://www.ra-setzer.de/kontakt/
Mail: post@ra-setzer.de /

Office: Tucholskystr. 37, 10117 Berlin /
Fon: 030 - 54 49 52 66
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.08.2010 14:19:00

Zu Frage 3) Wenn ein Konkurrent die Bildmarke anmelden würde:
Das Logo verwende ich bereits im Internet als Platzhalter, bis mein Produkt veröffentlicht wird. Heisst, daß, wenn jemand anderes die Grafik so anmelden würde, könnte er mir die Nutzung untersagen? Vermute es wäre ratsam die Grafik erstmal rauszunehmen...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.08.2010 14:27:52

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich kurz Ihre Nachfrage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung.

Ich nehme an, dass Sie Urheber des Logos sind. Das heißt, es wäre auch für jemanden, der Ihr Logo kopiert und selbst Markenschutz dafür beantragt, sehr schwierig, eine erfolgreiche Eintragung bewilligt zu bekommen. Immerhin begeht er Ihnen gegenüber dann eine Urheberrechtsverletzung und Sie könnten als Berechtigter Einspruch gegen die Eintragung erheben.

Dazu müssten Sie allerdings Ihr Urheberrecht nachweisen können. zB. durch Zeugen, alte Skizzen oder Screenshots Ihres Internetauftritts.


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