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Guten Tag,
ich bin zur Zeit dabei ein Unternehmen zu gründen, dass vor allem mit Konsumgütern im oberen Preissegment handeln wird. Zur Zeit bin ich dabei die Marke schützen zu lassen und stehe nun vor der Frage Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke. Grundsätzlich möchte ich gerne eine Wort-/Bildmarke anmelden, habe das erforderliche Logo aber noch nicht fertig.
Frage:
Um keine Zeit zu verlieren möchte ich meine Marke umgehend als Wortmarke beim europäischen Markenamt in Alicante anmelden.
Was muß ich tun um die Wortmarke später in eine Wort-/Bildmarke umzuwandeln, was muß ich dazu im Vorfeld beachten und was wird mich das ganze kosten?
Danke für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen,
F. S.
Antwort geschrieben am 23.04.2011 14:07:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Kamil Gwozdz
Elisabethstr. 42/43, 02826 Görlitz, Tel: +49 (0) 3581 389403, Fax: +49 (0) 3581 846680
Zivilrecht, Markenrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Recht anderer Staaten Polen
Bewertungen: 10
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die Umwandlung einer Wortmarke In eine Bildmarke ist nicht möglich. Die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke kann nur geändert werden, um Name und Adresse des Anmelders, sprachliche Fehler, Schreibfehler oder offensichtliche Unrichtigkeiten zu berichtigen.
Falls sie Sie zunächst eine Wortmarke und anschließend eine Bildmarke eintragen lassen, werden Sie die Kosten also doppelt tragen müssen.
Die Eintragungsgebühren betragen bei der elektronischen Anmeldung 900 EUR, bei der Anmeldung in Papierform 1050 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
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