alle Vorbereitungen zur Existenzgründung sind abgeschlossen, nunmehr geht es um den Text welcher in unserer Gewerbeanmeldung als Tätigkeitsgebiet stehen wird. Wir handeln mit erlaubnisfreien chemisch-technischen Produkten (Reinigungsmittel, Polituren etc.) für den KFZ-, Privat- und Gewerbebedarf sowie mit KFZ-Zubehör und Werkstattausstattungen (alles vorwiegend über Onlineshop und Händler, kein Ladengeschäft). Die chemisch-technischen Produkte werden zu einem hohen Prozentsatz für uns produziert um anschliessend unter eigenem Label verkauft zu werden. Auf diesem Label werden wir (laut Gesetz) bei einigen Produkten als Hersteller zu erkennen sein (Private Label). Müssen wir somit in der Gewerbeanmeldung die Herstellung der Produkte als Tätigkeit erwähnen oder reicht hier der Handel (wir müssten ja ansonsten ein Haus Konform der Produktionsstättenverordnung haben)? Wir würden uns für die Erstellung eines Gesetzeskonformen "Zweizeiler" zur Abgabe der Gewerbeanmeldung sehr freuen.
-- Einsatz geändert am 13.10.2009 19:05:21
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
