Wohnungszugang und -auflösung/Nachlassklärung
Preis: ***,00 € |
Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Holger J. Haberbosch
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
folgender Sachverhalt liegt vor:
Nach dem Todesfall meines Vaters (Ende November) sind mein minderjähriger Halbbruder und ich die gesetzlichen Erben. Nun wird mein Halbbruder durch die Ex-Frau meines Vaters gesetzlich vertreten. Aufgrund der Scheidungs-Vorgeschichte ist dies im Umgang mit der Ex-Frau meines Vaters schon mal grds. problematisch.
Nun bin ich seit dem Tode meines Vaters im Besitz der Wohnungsschlüsses und damit auch grds. des Nachlasses innerhalb der Wohnung. Zudem habe ich Zugang zum Postkasten und damit auch zu Nachlass-Informationen.
Ich habe diese Wohnung schon zusammen mit meinem minderjährigen Halbbruder betreten und wir haben gemeinsam Kleidung meines Vaters entsorgt und den Nachlass gemeinsam überflogen.
Nun möchte auch die Ex-Frau meines Vaters Zugang zu der Wohnung haben und hat dies mit Schreiben über ihren Anwalt (Eingang 23.12.10) mit Fristsetzung bis spätestens 29.12.10 eingefordert. Dies ist für mich grds. kein Problem, allerdings bin ich von einer gemeinsamen Wohnungsbesichtigung (Vorschlag Notar)ausgegangen.
Am 24.12.10 mittags haben mich mein Halbbruder und seine Mutter tel. kontaktiert und aufgefordert, umgehend die Wohnungsschlüssel auszuhändigen, um eine Nachlass-Wertermittlung für das Amtsgericht durchführen zu können. Dieses hätte eine Frist zum 27.12.10 gesetzt. Nun bin ich ebenfalls über unseren Notar (Eingang 23.12.10) vom Amtsgericht angeschrieben worden, eine Fristsetzung geht hieraus nicht hervor.
Ich habe den beiden mitgeteilt, dass ich aufgrund der beginnenden Weihnachtszeit und der prekären Wetterverhältnisse (30 cm Neuschnee) nicht dazu bereit bin, am Weihnachtswochende in den ca. 35 KM entfernten Wohnort meines Bruders zu fahren, um den Schlüssel auszuhändigen. Vielmehr habe ich auf einen erneuten Kontakt am kommenden Montag, den 27.12.10 verwiesen, um dann eine gemeinsame Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren. Nun erreiche ich meinen Bruder bzw. dessen Mutter am 27.12.10 und ggf. auch im Anschluss tel. nicht. Auch der zuständige Anwalt ist nicht zu erreichen. Mein Anwaltstermin ist erst am 03.01.11.
Nun meine Frage(n):
Bin ich verpflichtet/ist es sinnvoll, den Wohnungsschlüssel (ggf. einen Zweitschlüssel) bis zum 29.12.10 in irgend einer Form auszuhändigen oder kann ich auf eine gemeinsame Wohnungsbesichtigung bestehen?
Wie verhalte ich mich, wenn ich die andere Erbpartei tel. nicht erreiche oder diese absichtlich nicht ans Telefon geht, um einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren?
Da die Wohnung bis zum 31.01.11 geräumt sein muss, darf ich überhaupt eigenständig anfangen die Wohnung zu räumen oder nach Wunsch des Vermieters herzurichten, wenn ich meinen Bruder bzw. seine Mutter nicht erreiche bzw. diese alle weitere Kooperation blockieren?









