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Wohnungskauf


08.08.2012 15:59 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Simone Sperling


| in unter 2 Stunden

Was wäre der einfachste, kürzeste und preisgünstigste Weg, einen kürzlich (vor ca. 2 Wo.) abgeschlossenen notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung wieder zu ändern?
Und zwar soll in unserem Fall noch ein zweiter Eigentümer zusätzlich eingetragen werden.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 13 weitere Antworten zum Thema:
Wohnungskauf
08.08.2012 | 16:43

Antwort

von

Rechtsanwältin Simone Sperling
304 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken bedürfen generell der notariellen Form. Daher muss der zweite Eigentümer im Rahmen eines Weiterverkaufs als Miteigentümer oder einer Schenkung mit aufgenommen werden. Sofern Sie den Kaufpreis geringer angeben, dann wird auch nur dieser Wert bei der Berechnung der Gebühren verwendet.

Alternativ können Sie mit dem Verkäufer eine Abänderung des Vertrages vereinbaren und die zweite Person mit aufnehmen, dies muss aber auch notariell erfolgen und wenn der Verkäufer jedoch nicht mitwirkt, dann bleibt nur die vorgenannte Variante des Weiterverkaufes. Jedoch sind die Kosten bei Mitwirkung durch den Verkäufer günstiger.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351 2699394
Tel. für Beratung: 0 90 01277 59 1
(2,59 €/Min., Mobilfunk kann abweichen)
Fax: 0351 2699395

Zweigstelle:
Meißnerstr. 2
01471 Radeburg
Tel.: 035208 395819
Fax: 035208 395820

Nachfrage vom Fragesteller 14.08.2012 | 08:27

Sehr geehrte Frau Sperling,

vielen Dank für die Information. Bezüglich der Änderungsvariante, bei der der Verkäufer mitwirkt, würde ich gerne noch wissen, ob es dazu eine zeitliche Einschränkung gibt, also ob es Fristen einzuhalten gilt, oder ob das keine Rolle spielt.?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 14.08.2012 | 13:11

Dies sollte vor der endgültigen Eintragung im Grundbuch erfolgen.

Ergänzung vom Anwalt 14.08.2012 | 12:26

Dies sollte vor der endgültigen Eintragung im Grundbuch erfolgen.
ANTWORT VON
Rechtsanwältin Simone Sperling
Dresden

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