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Frage geschrieben am 25.07.2010 21:56:20

Wohnungskauf

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 805
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,

wir haben eine Wohnung gekauft. Beim Entfernen der Holzdecken haben wir festgestellt, dass der Putz in fast allen Räumen von der Decke gekommen sind, bzw, beim entfernen der Decken runter gefallen sind. Darüber ist nackter Beton. Da das Haus in einem sehr kalten Winter gebsut worden ist, hat der Putz auch in den anderen 5 Wohnungen nicht gehalten . Da wir jetz die komplette Wohnungsdecke neu verputzen müssen, ist die Frage, ist das ein versteckter Mangel. Wahrscheinlich: Ja! wie gehen wir dagegen vor, bzw. wer übernimmt die Koste?!?

Vielen Dank für eine Info!

Dirk


Antwort geschrieben am 25.07.2010 22:25:35
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Steuerrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht
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Sehr geehrter Fragender,

wichtig ist vor allem: was wurde vertraglich mit dem Verkäufer vereinbart, konnte der Verkäufer von dieser Tatsache wissen oder wusste er sogar schon darüber bei Vertragsschluss mit Ihnen Bescheid (z.B. durch Gespräche mit Nachbarn, wenn die ähnliche Probleme hatten).
Fragen Sie hier die Nachbarn, ob diese bereits vor dem Verkauf mit dem Verkäufer mal gesprochen hatten oder die Mängel im Haus bekannt waren. Ist dies der Fall und Sie wurden nicht informiert, haben sie gute Chancen auf Durchsetzung Ihrer Ansprüche, d.h. Übernahme der Kosten für die Renovierung.

Des weiteren besteht das Problem zudem darin, dass Sie auf keinen Fall weiter bauen dürfen, sondern die Beweise - wenn sie Ansprüche geltend machen wollen - sichern müssen.

Ggf. sollte hier ein Gutachter eingeschaltet werden, möglich wäre auch ein Beweissicherungsverfahren vor Gericht.

Da dies ein komplexes Problem ist, würde ich Ihnen dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes raten, da Sie hier viele Fehler machen können, die Ihre Ansprüche nachher ggf. vor Gericht vereiteln könnten.

Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich zur Verfügung

Sie können gerne die Nachfragefunktion auch nutzen.

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Wohnungskauf | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-07-27
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