Wohnung von Bank, Notarvertrag verh., Unterschrift Verkäufer fehlt
20.01.2006 20:08 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
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Guten Tag,
Am 29.12.2005 haben wir einen Immobilien-Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet. Der Verkäufer ist zum Notartermin nicht erschienen. Das Objekt wurde über die Bank des Verkäufers vermittelt; einen direkter Kontakt zum Verkäufer gab es bisher nicht.Der Verkäufermakler, beauftragt von der Verkäufer-Bank, hat beim Vertrag im Auftrag der Bank und in Vollmacht des Verkäufers gehandelt mit dem Versprechen, die Genehmigung nach § 29 GBO vorzulegen, und den Vertrag unterschrieben. Haftung wurde ausgeschlossen und belehrt, dass der Vertrag bis zur Genehmigung schwebend unwirksam ist. Im Vertrag wurde auf unseren Wunsch festgehalten, dass bei Nichtzustandekommen des Vertrags für uns keinerlei Kosten entstehen. Vom Makler wurde aber mehrfach betont, dass die Genehmigung seitens des Verkäufers eine reine Formsache sei.
Anfang Januar 2006 hat die Bank uns mitgeteilt, daß der Verkäufer die Genehmigung nicht erteilt hat, weil er einen anderen Käufer in Aussicht hat, der einen höheren Kaufpreis anbietet; die Bank besteht jedoch auf eine Finanzierungsbestätigung seitens des neuen Interessenten. Am 19.01.2006 hat die Bank uns nun mitgeteilt, daß der Verkäufer eine Finanzierungsbestätigung des neuen Interessenten vorgelegt hat; diese Bestätigung erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen, die die vermittelnde Bank stellt. Es wurde eine erneute Frist gesetzt, in der der Verkäufer eine "ordentliche" Finanzierungsbestätigung des neuen Interessenten bringt, oder die Genehmigung zu unserem Kaufvertrag erteilt.
Es gibt nun folgende Möglichkeiten, die mit der Bank mündlich grob besprochen wurden:
1. Der neue Interessent schließt den Vertrag ab, und unser Vertrag, der bisher schwebend rechtswirksam ist, wird aufgehoben. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da der neue Interessent sicher nur ein "Strohmann" ist, um die Sache hinauszuzögern. Zudem wird die Bank ihre eingetragenen Grundpfandrechte nicht freigeben.
2. Die Bank wird am Montag Zwangsvollstreckung mit Zwangsverwaltung beantragen, die Wohnung wird an uns vermietet (befristet auf mehrere Jahre), und bei der Zwangsversteigerung steigern wir bis zu unserem bisherigen Kaufpreis mit. Bei einem höheren Angebot geht die Bank. Bisher bezahlte Mietkosten werden dann verrechnet. 3. Die Bank ist uns bei einer weiteren Wohnungssuche behilflich, wenn wir von uns aus vom Vertrag zurücktreten; wird aber die Zwangsvollstreckung trotzdem betreiben, um an ihr Geld zu kommen. Es ist noch hinzuzufügen, daß wir spätestens zum 31.03.2006 unsere bisherige Wohnung geräumt haben müssen und keine andere Alternative bisher haben.
Nun unsere Frage: Können wir uns auf einen Mietvertrag (mit dem Ziel, bei der Zwangsversteigerung das Objekt zu erwerben) einlassen? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir? Können wir Schadensersatzansprüche an die Bank richten z.B Wegfall Eigenheimzulage, Wertausgleich, weil Wohnung evt. teurer verkauft wird, wir in den verbleibenden 2 Monaten bis zum Auszug evtl keine gleichwertige Wohnung kaufen und beziehen können usw.
Trifft nicht Ihr Problem?
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