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Frage geschrieben am 02.02.2012 22:15:20

Wohnung ohne Einkommensnachweise?

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 649
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bis vor kurzem noch mit meinem Partner zusammen in einer Mietwohnung gewohnt, der ebenfalls im Mietvertrag steht.
Wir haben uns getrennt und er wird ausziehen und ich möchte, dass ich weiterhin in der Wohnung bleiben darf und der Mietvertrag alleine auf mich läuft.
Die Verwaltung möchte jetzt natürlich eine neue Selbstauskunft von mir und möchte auch Gehaltsnachweise.
Da ich noch nicht so lange selbstständig bin, man viele Ausgaben hat, ist mein Einkommen eigentlich zu wenig, um mir die Wohnung leisten zu können, aber ich habe hohe Rücklagen, die ich bestätigen kann.
Das dürfte der Verwaltung doch erst einmal als Sicherheit reichen oder?
In der Wohnung wohnen wir bereits seit 2,5 Jahren, habe keine Mietrückstände oder ähnliches. Meine Schufa ist ebenfalls positiv mit einem Index von über 96%.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 02.02.2012 22:46:13
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
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Sehr geehrte Ratsuchende,

nach Ihrer Schilderung spricht auch meiner Ansicht nach viel dafür, dass die Verwaltung Sie als alleinige Mieterin akzeptieren wird. Gerade die Tatsachen, dass Sie offenbar über keine negativen Schufaeinträge verfügen, Sie offenbar in den letzten 2,5 Jahren auch keine (jedenfalls finanzielle) Schwierigkeiten mit der Mietzahlung hatten (wobei dies natürlich auch Ihrem ehemaligen Partner angerechnet werden könnte), sind natürlich schon einmal positiv.

Wenn Sie der Verwaltung nachvollziehbar erklären, weshalb in der Anfangsphase Ihrer Selbständigkeit (noch) geringen Einnahmen relativ hohe Ausgaben gegenüberstehen, Sie aber über ein entsprechend finanzielles Polster verfügen, sehe ich hier letztlich wenig Schwierigkeiten. Versprechen kann ich Ihnen dies allerdings leider auch nicht, da jeder Vermieter bzw. Verwaltung letztlich andere Kriterien / Vorgaben hat, nach denen die Solvenz der Mieter beurteilt wird.

Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.02.2012 23:10:56

Sehr geehrter Herr Alpers,
vielen Dank für Ihre Anwort.
Die Verwaltung wohnt leider weiter weg und mit einem persönlichen Gespräch wird es schwierig.
Am Telefon habe ich bereits die Situation erwähnt und mir wurde gesagt, ich solle erst einmal alles schicken, was ich an Unterlagen habe.....
Ich könnte ein Anschreiben aufsetzen, allerdings weiß ich nicht wie ich es begründen soll.
Klar sollen die Einnahmen höher werden, aber wann das passiert weiß ich nicht. Und mit meinen Ausgaben sich zu rechtfertigen klingt eher negativ.
Welchen Tipp haben Sie diesbezüglich noch für mich?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.02.2012 23:46:57

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich würde die Einkommensperspektive ruhig selbstbewusst darstellen, d.h. selbstverständlich darauf hinweisen, dass die derzeit geringen Gewinne aus der erst kurzen Zeit der Selbständigkeit resultieren und sich zukünftig natürlich entsprechend verbessern werden. Für relevant halte ich in diesem Zusammenhang auch das finanzielle Polster. Auch bei Mietern mit (derzeit) geregeltem höheren Einkommen kann sich ein Vermieter nicht sicher sein, dass dieser nicht kurzfristig seine Arbeitsstelle verliert und sich die Wohnung finanziell nicht mehr leisten kann.

Ich würde es letztlich allenfalls bei einem kurzen Anschreiben belassen und dann ggf. noch einmal telefonisch nachhaken, ob hiernoch Erläuerungsbedarf besteht. Sollte die Verwaltung hier dann tatsächlich nach dem derzeitigen Stand eine Vermietung ablehnen, wäre zu überlegen, ob z.B. Eltern o.ä. bereit wären, als Bürgen einzuspringen. Aber wie gesagt: Ich gehe nach Ihrer Schilderung davon aus, dass es auch so reichen wird, dass Sie die Wohnung behalten können.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt



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