Wohnung in Seniorenresidenz an WEG "vorbei" vermieten
Preis: 55,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
folgende Situation stellt sich uns dar:
Die Erbengemeinschaft E hat von Ihrem Vater V nach dessen Tod im 01/2012 zwei Eigentumswohungen ( "betreute Wohnungen" ) in einer Seniorenresidenz in Rheinland Pfalz geerbt. Die geerbten Anteile an dem Gesamtobjekt betragen 1,24 bzw. 1,05 Prozent.
Die Wohnungen wurden 2006 von V erworben und bis zu dessen Tod durch V privat genutzt.
Seit 2003 besteht ein Mietvertrag zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft WEG der Seniorenresidenz und dem derzeitigen Träger T, einer Einrichtung für Vollzeitpflege, Kurzzeitpflege, und "Betreutes Wohnen", der auf 20 Jahre befristet ist und sich bei ausbleibender Kündigung um weitere 5 Jahre verlängert.
Während V's 6 jähriger Verweildauer in den Wohungen, wurden diverse Umbauarbeiten vorgenommen ( Zusammenlegung der Wohungen, differente Fliesen, etc.). Inzwischen wurden von E die Wohnungen separiert und die Grundrisse in ihrem ursprünglichen Zustand, mit Ausnahme einer Wand, wieder hergestellt.
Nach Begutachtung durch T und einem Vertreter der WEG sowie unter Anwensenheit von E, konnte aufgrund der bestehenden Veränderungen keine Einigkeit bezüglich der erneuten Anmietung durch T erziehlt werden, so dass die Wohungen vorerst und für noch unabsehbare Dauer leerstehen werden
Folgende Auszüge aus dem Mietvertrag zwischen WEG und T erscheinen uns bezüglich einer Beratung als relevant:
§1 Mietvertrag
"Vermietet wird das Grundstück Musterstraße 123 mit allen aufstehenden Gebäuden und Parkplätzen, soweit nicht der Eigentümer einer 'betreuten Wohnung' diese selber nutzt. .."
$2 Mietbeginn, Mietdauer und Kündigung
5. "Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Bei Veräußerung an einen Dritten wird der voliegende Vertrag von dem Verkauf nicht berührt; e sei denn der Käufer einer 'Betreuten Wohung' zieht selbst ein. Dan reduziert sich die vereinbarte Miete um den prozentualen Anteil dieser Wohnung an der Gesamtanlage. .."
Frage:
Unter welchen Umständen kann die Wohung von E direkt an mögliche Interessenten (unter-) vermietet werden.
Möglicherweise zu beachten ist hier auch die Tatsache, dass es sich bei den durch den Mietvertrag von T geforderten Dienstleistungen um "Leistungen gemäß des jeweils aktuellen Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse und mindestens dem des Plegequalitätssicherungsgesetzes" handelt.
Besten Dank für Ihre Antworten!









