Wohnsitz in Frankreich, Selbständig in Deutschland, Krankenversicherung
| 12.12.2011 16:25 |
Preis: ***,00 € |
Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Aus privaten Gründen steht ein Umzug im März 2012 nach Frankreich an.
Der selbständige Arbeitsplatz (Arztpraxis, Freiberufler) bleibt jedoch in Deutschland, d.h. es werden in Deutschland die Steuern bezahlt.
Darf ich mich in Frankreich krankenversichern, oder muß zwingend die Krankenversicherung in Deutschland sein.
Vielen Dank schon im Voraus für die Beantwortung!
Antwort vom
12.12.2011 | 16:55
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten wollen, so besteht eine Versicherungspflicht bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen gem.
§ 193 Abs.3 VVG. Es kommt daher nicht auf den Geschäftssitz an, sondern auf die Innehabung einer Wohnung an, die Sie für Eigenbedarf nutzen wollen. Wenn Sie eine solche nicht haben, haben Sie auch keinen Wohnsitz in Deutschland, so dass Sie sich in Frankreich krankenversichern können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
12.12.2011 | 17:29
Sehr geehrter Herr Koca,
vielen Dank für die sehr hilfreiche und ausführliche Antwort.
nur noch zum rückversichern, ob ich es richtig verstanden habe:
Ich habe dann in Frankreich meinen festen Wohnsitz in einer Mietwohnung und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland (nur eben meinen Arbeitsplatz, die Praxis)
das heißt dann, ich kann mich dann einfach ab März in Frankreich krankenversichern.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
12.12.2011 | 17:41
Sehr geehrter Fragestellerin,
in diesem Fall sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig in Deutschland, wobei ich davon ausgegangen bin, dass Sie als Freiberuflerin nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind, was wohl zutreffen wird. Ich wusste aber nicht, ob Sie gesetzlich freiwillig versichert sind. Diese Versicherung können Sie sodann auch kündigen, wenn dies der Fall wäre.
Ich bin aber davon ausgegangen, dass Sie privatversichert sind. Sie sollen dann diese bestehende deutsche Versicherung zum nächstmöglichen Termin kündigen und sich bei einem Versicherungsunternehmen in Frankreich krankenversichern.
Mit freundlichen Grüssen
Edin Koca