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Mein Mann und ich leben die letzten 2 Jahre in den USA und haben in den USA kein Einkommen. In Deutschland haben wir Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und eine Wohnung, Auto etc.. Sind wir in Deutschland weiterhin uneingeschraenkt Steuerpflichtig und koennen eine gemeinsame Steuerveranlagung vornehmen? Ist bei einer beschraenkten Steuerpflicht eine gemeinsame Veranlagung moeglich?Antwort geschrieben am 12.01.2012 19:19:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn Ihr weder gewöhnlichen Aufenthalt noch Wohnsitz in D habt, dann seid ihr beschränkt steuerpflichtig.
Da aber mehr als 90 % der Einkünfte in Deutschland verwirklicht wird, dann kann man (nach § 1 Abs. 3 EStG) sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Dies bedeutet aber nicht, dass hier das Ehegattenspliting anzuwenden ist.
§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG ermöglicht dagegen das Ehegattensplitting. Diese könnt ihr aber nicht in Anspruch nehmen, da diese Vorschrift nur für in der EU ansässige Personen gilt.
Näher zu untersuchen wäre, ob man hier tatsächlich weiter unbeschränkt steuerpflichtig in D ist, da Sie erwähnen, es bestehe eine Wohnung in Deutschland. Sollten Sie freien Zugang zu dieser haben, dann wären Sie doch unbeschränkt Steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG iVm § 8 AO). Die Folgen müsste man unter Heranziehung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA prüfen, was aber den Rahmen einer Erstberatung sprengen würde. Gerne können Sie mich diesbezüglich per E-Mail kontaktieren.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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