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Frage geschrieben am 18.10.2010 18:17:33

Wohnsitz, KFZ und Auslandstätigkeiterlass

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1391
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Wohnsitz.
Ich plane einen längeren Auslandsaufenthalt als entsendeter Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens in einem Land ohne Doppelbesteuerungsabkommen -- ich werde dort steuerbefreit gemäß Auslandstätigkeitserlass (ATE) sein.

Es macht steuerlich einen großen Unterschied, ob ich in Deutschland noch eine Wohnung/einen Wohnsitz habe oder nicht, denn wenn ich mehr als 10 Tage innerhalb von 90 Tagen dienstlich in Deutschland bin, dann wird ab dem 11. Tag versteuert, wenn ich allerdings einen Wohnsitz in Deutschland habe, dann wird der gesamte Zeitraum zwischen zwei Dienstreisen innerhalb von 90 Tagen versteuert.

Folglich möchte ich meine Wohnung in Deutschland aufgeben, und den Wohnsitz abmelden.

Ich habe allerdings noch ein Auto auf meinen Namen und meinen Wohnsitz angemeldet. Während der ersten Wochen meines Auslandsaufenthaltes plane ich noch einige Reisen in Deutschland und der Schweiz (Weihnachtsferien etc.) für die ich mein Auto gut gebrauchen könnte.

Die Frage wäre nun, ob ich meinen Wohnsitz schon einmal jetzt im November abmelden kann, und mein Auto dann erst im Januar verkaufen und abmelden? Muss ich da mit Strafen oder sogar mit Verlust des Versicherungsschutzes rechnen?

Alternativ könnte ich den Wagen auf einen Freund oder Verwandten anmelden.. wäre aber ein ziemlicher bürokratischer Akt, mit Ummeldung und Versicherung usw..

Oder, wäre es vielleicht steuerlich gar kein Unterschied, wenn mein Wohnsitz formal / beim Einwohnermeldeamt noch ein paar Wochen bestehen bleibt, auch wenn ich die Wohnung faktisch schon aufgegeben habe?

Was würden Sie empfehlen?


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