Wohnrechtseinräumung aufgrund bedingten Vergleichs
| 13.02.2012 19:23 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Gerhard Raab
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"Kläger und Beklagter verpflichten sich zur Mitwirkung an der Errichtung einer notariellen Urkunde und Abgabe der notwendigen Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt innerhalb eines Monats, damit die Verpflichtung aus Satz 1 vollzogen wird.
Satz1: Der Kläger räumt dem Beklagten ein auf 3 Jahre befristetes Wohnrecht an der xyz-Wohnung ein." (begingter Vergleich)
Es kam zu einer Verzögerung von mehr als 1 Monat, die der Beklagte zu vertreten hat. Ist der Kläger nun dennoch verpflichtet das Wohnrecht notariell beglaubigen zu lassen?
Mit bestem Dank!









