Wohnrecht nicht im Grundbauch eingetragen
27.08.2011 13:06 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwalt Michael Vogt
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Hallo, ich habe 1998 das Haus meines geschiedenen Mannes gekauft und wir trafen die mündliche Vereinbarung , dass mein gesch. Mann für ein Zimmer in meinem Haus Wohnrecht hat, bis ich ausziehe.2005 mußte ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen, weil meine Rente so niedrig ist.Es wurde dabei auch erörtert, dass die mündliche Absprache wegen dem Wohnrecht besteht. Es wurde dann noch kontrolliert, ob das alles stimmt und danach war die Sache erledigt. Ich konnte jetzt 1 Jahr von meinem eigenen Geld leben und mußte jetzt 2011 wieder einen Antrag auf Grundsicherung stellen.Die neue Sachbearbeiterin verlangt nun -obwohl das Wohnrecht 6 Jahre akzeptiert wurde von der Behörde ,einen Übergabevertrag und einen Grundbuchauszug, Wozu sollte ich einen Übergabevertrag haben, wenn das Haus vor dem Notar verkauft wurde. Hat die Sachbearbeiterin überhaupt jetzt das Recht, das nach 6 Jahren zu fordern .Ich habe auch nur eine Erklärung meines gesch. Mannes von 2005, dass er eben das eine Zimmer bewohnen kann.Mein gesch. Mann beteiligt sich an den Nebenkosten und zahlt mehr, wie er müßte. Das Grundsicherungsamt berechnet mir diesen Betrag als Einkommen.Könnte hier der § 1093 BGB helfen und wieweit gilt eben die nur mündliche Absprache.
Trifft nicht Ihr Problem?
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