Frage geschrieben am 16.06.2010 21:43:50
Wohnrecht lebenslang
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1839wir wollen umziehen und unser neuer Vermieter würde uns ein lebenslanges Wohnrecht erteilen. Was müssen wir vornehmen, müssen wir dieses bei einem Notar regeln oder Anwalt, oder genügt der Mietvertrag mit dieser Eintragung?
Antwort geschrieben am 16.06.2010 22:05:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 621
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Wohnungsrecht muss nicht zwingend notariell vereinbart werden. Es kann auch mietvertraglich vereinbart werden. Möglich wäre zum Beispiel, dass der Vermieter im Mietvertrag lebenslang auf sein Kündigungsrecht verzichtet.
Es empfiehlt sich aber, das Wohnungsrecht notariell vereinbaren zu lassen und es durch eine Grundbucheintragung abzusichern, damit es unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen an der Wohnung besteht.
Zwecks Erstellung einer konkreten Vereinbarung dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
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