anbei eine Frage zur Einkommensbesteuerung bei einem Wohnortwechsel nach England.
Vorr.: Nach meiner Kündigung zum 30.09. werde ich noch mindestens 2 Monate des Jahres 2010 in England arbeiten.
Frage 1: Wie werde ich in D für das Jahr 2010 besteuert? Wenn ich §34c EStG richtig verstanden habe, wird der Steuersatz auf Grundlage der Summe der Einkommen in D und UK berechnet, d.h. wenn ich in UK monatlich mehr als in D verdiene, könnte es sogar noch zu einer Rückforderung des Finanzamtes in D kommen!?
Frage 2: Wie wird der Steuersatz in UK gebildet? Wird auch hier als Bemessungsgrundlage die Summe der EKs aus D und UK verwendet?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Antwort geschrieben am 09.08.2010 13:43:27
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu 1.) Ihre Ansicht ist zutreffend. Sie sind im Jahr des Wegzugs in Deutschland mit Ihrem gesamten Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Zwar sind Ihre Einkünfte aus UK nur dort zu versteuern, sie werden in Deutschland für die Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt). Dies kann für 2010 zu einer Steuernachzahlung führen.
Zu 2.) Nach meinem Wissen kennt das englische Steuerrecht keinen Progressionsvorbehalt, zumal es dort ohnehin lediglich zwei Steuersätze gibt. Da die Auskünfte dieses Angebots jedoch auf deutsches Recht beschränkt sind, bitte ich Sie, diese Aussage vorsorglich bei einem Kollegen der entsprechenden Rechtsordnung zu verifizieren.
Bitte bemühen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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