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Frage geschrieben am 24.08.2011 16:38:54

Wohnmobil Garantie - Welche Kosten

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 916
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Kosten.
hallo,

wir verleihen wohnmobile.
nun ist ein wohnmobil in frankreich stehen geblieben. motorschaden.
hersteller übernimmt die kosten per garantie.
die rücklieferung und die reperatur wird an die 4 wochen dauern. inkl. streit und regelung wer hier die kosten übernimmt verlieren wir nun an die 6 wochen das wohnmobil zu vermieten.

muss der hersteller den schaden in einem bestimmten zeitraum reparieren?

welche kosten werden vom hersteller übernommen?

der kunde musste per leihwagen zurück nach deutschland fahren.

der kunde möchte die mietzahlung erstattet bekommen.

für aktuelle kunden müssen wir ersatzfahrzeuge anmieten.

vielen dank


Antwort geschrieben am 24.08.2011 17:47:34
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,


da nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung der Hersteller die Kosten für den Motorschaden übernimmt, muss unterstellt werden, dass die Garantiebedingungen eingehalten worden sind.


Eine bestimmte, genau fixierte Frist, innerhalb dere die Reparatur gesetzlich zu erfolgen hat, gibt es nicht, so dass Sie nicht umhin kommen werden, dann einen fixen Termin selbst zu fordern. Dieser Termin muss angemessen sein und richtet sich nach dem Schadensumfang, dürfte zwischen 14 und 28 Tagen liegen.


Übernommen werden zunächst einmal nur die reinen Reparaturkosten.


Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Folgekosten gibt es so keine gesetzliche Regelung gibt; die Vorschrift des § 443 BGb verweist auf den Umfang der Garantieerklärung, in denen aber meistens diese Folgekosten

-Nutzungsausfall oder Vorhaltekosten
-Leihwagen
-Mietzahlung
-Ersatzfahrzeug

ausgeschlossen werden; dieses wäre bei einer gewerblichen Nutzung - wie vorliegend - auch rechtlich zulässig, so dass die Garantieerklärung zumindest auf einen solchen Ausschluss hin geprüft werden sollte.

Verhindern könnte man dieses nur mit einer entsprechenden Abfassung der Garantieerklärung oder einer Zusatzversicherung für diese Ausfälle. Liegt dieses nicht vor, sind diese Folgekosten ausgeschlossen, bleiben Sie - so hart das klingt - auf den Kosten sitzen und sollten bei künftigen Verträgen vorab sich rechtlich beraten lassen.


Bitte bedenken Sie, dass hier nur eine ERSTberatung aufgrund Ihrer bisherigen sachverhaltsschilderung stattfunden kann und vertragliche, von Ihnen nicht erwähnten Abreden die Rechtslage ändern könnten, so dass Sie die Verträge und Garantieerklärungen ergänzend unbedingt prüfen lassen sollten; dieses könnte sich dann auch ggfs. für Sie lohnen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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