Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 40 weitere Antworten zum Thema Wohngeld.
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ich bin 27 Jahre alt und nehme momentan noch an einer kaufmännischen Umschulung teil, die ich selbst über einen Kredit, der von meinen Eltern aufgenommen wurde, finanziere (keinerlei Ansprüche vom Arbeitsamt bzw. ALG2). Da die monatlichen Kosten recht hoch sind, wohne ich deshalb wieder bei meiner Mutter und zahle dafür 175€ in Bar an Untermiete. Diese beinhaltet ein 20m² großes Zimmer, sowie die alleinige Nutzung des "Gäste-WCs" und die Mitnutzung von Küche und Wohnzimmer. Quasi wie in einer Wohngemeinschaft, jedoch kein gemeinsamer Haushalt. Für Lebensmittel und dergleichen sorgt jeder selbst.
Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass die Wohnung (Reihenhaus) insgesamt etwa 100m² groß ist und meine Mutter, wenn ich nicht noch die Untermiete beisteuern würde, umziehen würde, da die Wohnung ansonsten einerseits zu groß für sie allein wäre und die Mietkosten von insgesamt etwa 850€ schwer zu tragen wären - gerade wegen des laufenden Kredits.
Nun meine Frage: Wie dem Betreff schon zu entnehmen war, möchte ich gern Wohngeld beantragen. Ich habe allerdings vereinzelt gehört, dass Wohngeld anträge für Personen, die bei Verwandten leben, gerne pauschal abgelehnt werden, aber von anderer Seite hätte es angeblich bei manch einem auch geklappt. Ich möchte mich also bei Ihnen gern vorab die Info holen, ob es generell möglich ist und was man in diesem Falle bei einer Antragsstellung evtl. noch beachten könnte, damit es besser klappen kann, eine Bewilligung zu erhalten.
Antwort geschrieben am 29.04.2011 17:29:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69, 40213 Düsseldorf, Tel: 0211/133981, Fax: 0211/324021
Eherecht, Mietrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich können Sie auch als Untermieter bei Ihrer Mutter Wohngeld beantragen. Allerdings muss der Mietvertrag einem sog. "Fremdvergleich" standhalten. Das bedeutet, dass Ihre Mutter genau denselben Mietvertrag zu denselben Konditionen auch mit einer fremden, dritten Person geschlossen hätte. Ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohngeld im übrigen vorliegen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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