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Wohngebäudeversicherung bei Eigenleistung


| 09.08.2012 15:06 |
Preis: 55,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Lautenschläger




Wir führen an unserem Haus momentan eine Grundrenovierung durch. U.a. soll die Elektroinstallation komplett erneuert werden.
Solche Arbeiten sollten meines Wissens von "Elektrofachkräften" durchgeführt werden, die für Unternehmen arbeiten, die ihrerseits bei dem betreffenden Energieversorger im "Installateurverzeichnis" eingetragen sind.
Da ich eine Ausbildung zum Fernmeldeelektroniker und ein Fachhochschulstudium zum Elektroingenieur erfolgreich abgeschlossenen habe, möchte ich die gesamten Elektroinstallationsarbeiten (ab Stromzähler) selbst durchführen.

Dazu habe ich nun folgende Fragen:
a.) Bin ich auf Grund meiner o.g. Ausbildung als "Elektrofachkraft" einzustufen?
b.) Kann ich im eigenen Haus Elektroinstallationsarbeiten durchführen, ohne beim Energieversorger im „Installateurverzeichnis" eingetragen zu sein?
c.) Hat diese Eigenleistung Auswirkung auf unseren Versicherungsschutz (Wohngebäude/Hausrat), wenn man von grober Fahrlässigkeit absieht?

Eine ähnlich gelagerte Frage hat es hier schon einmal gegeben (http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngebaeude-Hausratversicherung-bei-selbst-ausgefuehrten-Elektroarbeiten-__f120515.html), trifft jedoch meine Fragen nur teilweise.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema:
Wohngebäudeversicherung
09.08.2012 | 18:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
101 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ihre Frage betrifft Fragen u.a. des Versicherungsrechts, und des Arbeitsrechts.

Zunächst gibt die Frage Anlass dazu darauf hinzuweisen, dass Eigenleistungen am Bau (auch durch Freunde und Helfer) über die Bauberufsgenossenschaft Bau (Bau-BG) versichert werden sollte.

Besonders gefährliche oder gefahrgeneigte Arbeiten, wozu Elektroinstallation zählen, dürfen aus verschiedenen Gründen nur von Fachleuten durchgeführt werden. Neben der fachlichen Qualifikation selbst werden typischerweise Anforderungen gerade an die Versicherung der Risiken gestellt (z.B. Berufshaftpflichtversicherung) auch um den Verbraucher/Besteller und die Allgemeinheit (z.B. Brandschutz) zu schützen.

Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Baurecht (Baupolizeirecht) und in den Vertrags- bzw. Anschlussbedingungen der örtlichen Versorgungsnetzbetreiber. Diese dürften typischerweise Auskunft und Information über die genaueren Anforderungen und örtlichen Gepflogenheiten geben können.

Weiter ist zwischen Planung, Bau (Herstellung), Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage zu unterscheiden. Schon aus eigenem Interesse sollte die Funktionalität der Anlage von fachmännischer Seite abgenommen werden zumal die erforderlichen Prüf- und Messgeräte kaum vorgehalten werden können.

Die Bezeichnung "Elektrofachkraft" ist auch eine Berufsbezeichnung bzw. Qualifikation die z.B. über die Handwerkskammern zu erlangen ist. Auf den ersten Blick dürften die von Ihnen genannten Qualifikationen nicht dazu zählen.

Im Fall der Fälle (z.B. Kabelbrand im Rohbau oder Neubau) ist damit zu rechnen, daß Sachverständige der Versicherung eine unfachmänische oder ungeprüfte Elektroinstallation als Schadensursache ausmachen bzw. suchen. Kürzungen von Versicherungsleistungen bis zum vollständigen Verlust könnten drohen.

Mein Tipp wäre es sich in Zweifelsfällen auf Vor- und Nacharbeiten zu beschränken (z.B. Planung, Schächte ziehen, Wände wieder verputzen.


Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller relevanten Unterlagen und gegebenenfalls weiterer Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.

Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.



Mit freundlichen Grüßen


Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 10.08.2012 | 09:15

Danke für die Antwort.
Ich habe mittlerweile schon viele von "Elektrofachkräften" erstellte Elektroinstallationen gesehen und mußte leider immer wieder feststellen, dass diese sehr oft nicht fachgerecht ausgeführt waren. Und bei vielen Kontakten zu "Elektrofachkräften" mußte ich leider auch feststellen, dass sich deren Qualifikation häufig sehr in Grenzen hält.
Auf Grund meiner genannten Qualifikation sehr ich mich in der Lage, fachlich mindestens gleichwertige Qualität liefern zu können. Daher ist meine Absicht nach wie vor, die Elektroinstallation selbst durchzuführen.
Kernproblem ist für mich wie gesagt, ein evtl. Risiko für den Versicherungsschutz. Kann ich dieses Risiko mindern oder beseitigen, indem ich nach Fertigstellung der Elektroinstallation einen sogenannten "E-Check" von einem Elektrofachbetrieb durchführen lasse? Dieser würde doch dokumentieren, dass alles fachgerecht ausgeführt ist.

Danke und Gruss

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 15.08.2012 | 11:41

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

vielen Dank für die Nachfrage.

Zunächst ist klar, daß aus Gründen der Produkthaftung, bzw. Arbeits- und Betriebssicherheit häufig Hinweise und Anforderungen gestellt werden, die überzogen erscheinen. So gesehen dürfte man kaum selbst eine Glühbirne wechseln, oder Schutzkontakstecker austauschen usw. ohne den Versicherungsschutz (je nach den Versicherungsbedingungen; AVB) zu gefährden.

Tatsache bleicbt allerdings, daß man eine Unterschrift o.ä. von einer (vor der Versicherung bzw. dem Stromversorger/Netzbetreiber) anerkannten Fachkraft typischerweise braucht.

Hier gilt es sich umzuhören wer hierfür in Betracht kommt (z.B. ortsansässiger Elektriker), bzw. wer - je nach Art und Umfang der Tätigkeiten - hier bereit ist mitzuwirken. Denkbar wäre etwa selbst nur die Vorarbeiten (Planung, Ziehung der Kabelschächte) usw. durchzuführen.

M.E. ist aus juristischer Sich entscheidend, daß eine förmliche "Abnahme" (im Sinne des Werkvertragsrechts) und (unabhängige) Überprüfung der Anlage vorgenommen und - im Schadensfall/Versicherungsfall) belegt werden kann. Hierdurch kann tatsächlich daß (Haftungs-)Risiko im Schadensfall minimiert werden (vgl. Ihr Hinweis auf den E-Check und den externen Link mit weiteren Hintergründen die nicht Gegenstand dieser juristischen Erstberatung sein können
http://www.e-check.de/der-e-check/fuer-mieter-eigentuemer.html).



Mit freundlichen Grüßen



Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt und Diplom Jurist


Rechtsanwaltskanzlei P. Lautenschläger
Horazweg 4
69469 Weinheim

http://www.lautenschlaeger.de

Mobil : 0162 774 7773
Festnetz : 06201 494244

Bewertung des Fragestellers 2012-08-20 | 13:39


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"Die Anworten bezogen sich leider nur teilweise auf meine gestellten Fragen. Ein großteils der Ausführungen bezogen sich auf Bereiche, zu denen ich keine Fragen hatte."
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-08-20
3/5.0

Die Anworten bezogen sich leider nur teilweise auf meine gestellten Fragen. Ein großteils der Ausführungen bezogen sich auf Bereiche, zu denen ich keine Fragen hatte.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Weinheim

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Baurecht, Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Haftpflichtrecht