Wohngebäudeversicherung - Brandschaden
24.01.2012 07:42 |
Preis: ***,00 € |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Ein zweistöckiges Wohnhaus brennt ab, nur die Außenmauern und Zwischendecken bleiben übrig.Nach der Entfernung der Deckenverkleidungen und des Putzes und dem Öffnen von Deckensegmenten mit Presslufthämmern wird festgestellt, dass die beim Bau des Hauses eingebrachten Stahlträger in den Decken brandunabhängig (!) durchgebogen sind. Der Versicherer will die notwendige Erneuerung der Zwischendecken nicht bezahlen. Nach dem Bau des Hauses wurde dieses von einem vereidigten Sachverständigen geschätzt und dieser Betrag von dem damaligen Versicherer als Versicherungssumme angenommen. Beim Verkauf des Hauses wurde vom Käufer und jetzigen Eigentümer die Versicherung gewechselt, die einfach die Versicherungssumme übernommen hat. Für den Käufer und die Versicherung gab es bei Vertragsschluß keine erkennbaren Mängel. Das Haus muss doch demnach in dem Zustand versichert worden sein, wie es war, also ggf. mit durchgebogenen Stahlträgern in den Decken. Es wäre doch lebensfremd,bei Vertragsschluß zu fordern, die Decken zu öffnen, um einen Schaden auszuschließen. Auch dürfte man auf keinen Fall ein altes Fachwerkhaus kaufen. Muss die Versicherung zahlen? Sie hat auch seit Jahren die Prämien bezogen auf den Istzustand angenommen.
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