364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1163 Besucher | 15 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Wohnen im Büro
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Generelle Themen » Wohnen im Büro

Wohnen im Büro


06.07.2012 10:06 |
Preis: 55,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Mietvertrag, in dem "Büro" steht, da ich ein Planungsbüro dort habe.

Vor zwei Jahren habe ich, um die Insolvenz zu vermeiden, ein Anstellung angenommen um meine Schulden abzubezahlen und da ich von der Selbstständigkeit nicht mehr leben konnte.

Da ich mich von meinem Freund schon vor einem Jahr getrennt habe, bin ich ins Büro gezogen und bin auch beim Einwohnermeldeamt dort gemeldet.

Ich zahle für das Büro 600,00 Euro und habe für die Steuer pauschal 250,00 Euro weniger für den Anteil Wohnen abgezogen.

Nun muss ich mich arbeitslos melden, da mir meine Arbeit gekündigt wurde. Ich möchte wieder meine Selbstständigkeit aufbauen, muss jedoch mit Arbeitslosengeld überbrücken.
Nun meine Frage: Gibt es an irgendeiner Stelle Probleme, wenn ich quasi im Büro lebe. Kann ich beim Arbeitsamt die 250 Euro Wohnanteil geltend machen? Ist es erlaubt, im Büro zu wohnen?
Danke im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
PR
06.07.2012 | 11:03

Antwort

von

Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
538 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Probleme hinsichtlich der Wohn- statt oder neben Gewerblicher Nutzung kann es meines Erachtens leider durchaus geben.

Die Benutzung zu Wohnzwecken entspricht offensichtlich nicht dem Mietvertrag und damit der Vereinbarung der Mietvertragsparteien (regelmäßig mit der Maßgabe, dass der Mieter der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedarf, wenn er sie zu anderen Zwecken benutzen will), was allein schon zu gewissen Problemen führen kann:

- in der Benutzung bestimmter Räumlichkeiten nur zu Wohnzwecken liegt dann ein unerlaubter, vertragswidriger Gebrauch, falls die Vermieterin diese Benutzung nicht gekannt und geduldet hat.

- Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

- Unter Umständen kann dieses zur (außerordentlichen und fristlosen) Kündigung führen;

- Dieses kann zu versicherungs- und gewerberechtlichen Problemen führen;

- Auch kann die ALG I/II-Auszahlung sehr wahrscheinlich verweigert und/oder
zurückgefordert werden, wenn nachträglich dieser Umstand bekannt wird;

- Letztlich wird es steuerlichrechtliche Probleme (der Anerkennung etc.) geben.

Vor diesem Hintergrund muss ich Ihnen dringend davon abraten, derart weiter zu verfahren.
Sie haben aber einen Anspruch auf eine angemessene Unterkunft nach dem Recht über die Arbeitslosenversicherung.

Das einfachste wäre es, den Vermieter nach einer Umnutzungsmöglichkeit vom Gewerbe zu einer Wohnung zu fragen – das Problem wird aber sein, dass der Wohnungsmieter weitergehende Rechte als der gewerbliche Mieter hat.

Es bleibt daher eher die neue Wohnungssuche.

Ich bedaure, Ihnen keine bessere Antwort geben zu können, aber einen anwaltlicher Rat kann und muss auch darin bestehen, auf Gefahren und Risiken hinzuweisen.

Ich hoffe, Ihnen damit dennoch weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.


Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


HSV Rechtsanwälte
Lautenschlagerstraße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 07 11 - 72 23 67-37
Fax: 07 11 - 72 23 67-38

E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hsv-rechtsanwaelte.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Stuttgart

538 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht