Wohnen im Büro
06.07.2012 10:06 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 55,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Mietvertrag, in dem "Büro" steht, da ich ein Planungsbüro dort habe.
Vor zwei Jahren habe ich, um die Insolvenz zu vermeiden, ein Anstellung angenommen um meine Schulden abzubezahlen und da ich von der Selbstständigkeit nicht mehr leben konnte.
Da ich mich von meinem Freund schon vor einem Jahr getrennt habe, bin ich ins Büro gezogen und bin auch beim Einwohnermeldeamt dort gemeldet.
Ich zahle für das Büro 600,00 Euro und habe für die Steuer pauschal 250,00 Euro weniger für den Anteil Wohnen abgezogen.
Nun muss ich mich arbeitslos melden, da mir meine Arbeit gekündigt wurde. Ich möchte wieder meine Selbstständigkeit aufbauen, muss jedoch mit Arbeitslosengeld überbrücken.
Nun meine Frage: Gibt es an irgendeiner Stelle Probleme, wenn ich quasi im Büro lebe. Kann ich beim Arbeitsamt die 250 Euro Wohnanteil geltend machen? Ist es erlaubt, im Büro zu wohnen?
Danke im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
PR









