ich beziehe seit 8 Monaten Arbeitslosengeld und wenn ich keine Arbeit finde, rutsche in 4 Monaten in Harz IV.
Aus einer Erbschaft verfüge ich jetzt über ein hohes Bankguthaben.
Ich bin ledig, und allein erziehend.
Nun bin ich am überlegen, ob ich mir ein kleines Haus mit Garten kaufen soll. Habe schon immer davon geträumt. Das Geld hierfür würde reichen, vielleicht benötige ich über eine kleiner Summe noch einen Kredit.
Sollte ich nun in Harz IV rutsche, was passiert mit dem Haus, oder wenn nicht mit meinem Geld auf der Bank. Muss ich beim Kauf auf eine bestimme Größe achten? Oder muss ich sogar das Haus wieder verkaufen, oder wird die Leistung verweigert?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Antwort geschrieben am 19.04.2011 23:16:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben nur Hilfsbedürftige. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält (§ 9 Abs. 1 SGB II).
Wenn Sie über Vermögen verfügen, sind Sie grundsätzlich nicht Hilfsbedürftig mit der Folge, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es bestehen jedoch gewisse Ausnahmen.
Konkret zu Ihren Fragen:
1) Sollte ich nun in Harz IV rutsche, was passiert mit dem Haus, oder wenn nicht mit meinem Geld auf der Bank.
a) Haus:
Die Verwertung einer vom Eigentümer allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnten Immobilie (Hauptwohnsitz) ist nicht möglich, wenn sie von angemessener Größe ist. Das BSG hat mit Urteil vom 7.11.2006 – B 7b AS 2/05 R Kriterien
zur Angemessenheit entwickelt. Danach ist für Familienheime mit nur einer Wohnung von 130
qm, für Eigentumswohnungen von 120 qm auszugehen. Für Familien mit mehr als vier Personen ist eine Erhöhung der Wohnfläche von 20 qm je Person geregelt.
Das BSG hält es außerdem für sachgerecht für kleinere Familien Abweichungen von 20 qm je Person vorzunehmen, wobei auch für einen Ein-Personen-Haushalt eine Grenze von 80 qm festgesetzt wurde.
Die Prüfung der Angemessenheit ist somit entbehrlich, wenn die Wohnfläche folgende Größen nicht übersteigt:
Bewohnt mit … Personen Eigentumswohnung Familienheim
in qm in qm
1 - 2 80 90
3 100 110
4 120 130
All diese Werte sind lediglich Richtwerte.
b) Geld:
Nach § 12 SGB II bleiben außer Betracht (sog. Schonvermögen) € 150,– je Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, Minimum € 3.100,– pro Person. Darüber hinausgehende Beträge hindern den Anspruch.
2) Muss ich beim Kauf auf eine bestimme Größe achten? Oder muss ich sogar das Haus wieder verkaufen, oder wird die Leistung verweigert?
s.o.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.04.2011 23:41:28
Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für die rasche Antwort. Zu meinem Verständnis möchte ich gerne noch einmal nachfragen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich mein Bankguthaben bis auf € 150,– je Lebensjahr (max.?) aufbrauchen, jedoch wenn ich für das Geld ein Haus kaufe bleibt mir das Vermögen in Form des Hauses erhalten. Und bedeutet dass für mich, wenn ich im eigenem Haus wohne bin ich nicht Hilfebedürftig - bekomme somit keine Leistung.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für die rasche Antwort. Zu meinem Verständnis möchte ich gerne noch einmal nachfragen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich mein Bankguthaben bis auf € 150,– je Lebensjahr (max.?) aufbrauchen, jedoch wenn ich für das Geld ein Haus kaufe bleibt mir das Vermögen in Form des Hauses erhalten. Und bedeutet dass für mich, wenn ich im eigenem Haus wohne bin ich nicht Hilfebedürftig - bekomme somit keine Leistung.
Freundliche Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.04.2011 23:47:43
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich mein Bankguthaben bis auf € 150,– je Lebensjahr (max.?) aufbrauchen, jedoch wenn ich für das Geld ein Haus kaufe bleibt mir das Vermögen in Form des Hauses erhalten.
Ja. Es ist aber sicherlich nicht auszuschließen, aufgrund des kurzen Zeitraumes, dass die Behörde dies anders beurteilen will. Aber im Grunde gilt, dass ein selbst bewohntes Haus zwar Vermögen ist, muss jedoch nicht verwertet werden.
Und bedeutet dass für mich, wenn ich im eigenem Haus wohne bin ich nicht Hilfebedürftig - bekomme somit keine Leistung.
Nein: wenn Sie ein Haus selbst bewohnen, bleibt dieses Vermögen (wenn angemessen ist) außer Betracht. An dem Eigentum des Hauses sollte also Ihren Anspruch nicht scheitern.
Ich hoffe, damit die Nachfrage zur Zufriedenheit beantworten zu haben.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muss ich mein Bankguthaben bis auf € 150,– je Lebensjahr (max.?) aufbrauchen, jedoch wenn ich für das Geld ein Haus kaufe bleibt mir das Vermögen in Form des Hauses erhalten.
Ja. Es ist aber sicherlich nicht auszuschließen, aufgrund des kurzen Zeitraumes, dass die Behörde dies anders beurteilen will. Aber im Grunde gilt, dass ein selbst bewohntes Haus zwar Vermögen ist, muss jedoch nicht verwertet werden.
Und bedeutet dass für mich, wenn ich im eigenem Haus wohne bin ich nicht Hilfebedürftig - bekomme somit keine Leistung.
Nein: wenn Sie ein Haus selbst bewohnen, bleibt dieses Vermögen (wenn angemessen ist) außer Betracht. An dem Eigentum des Hauses sollte also Ihren Anspruch nicht scheitern.
Ich hoffe, damit die Nachfrage zur Zufriedenheit beantworten zu haben.
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