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Frage geschrieben am 09.03.2010 00:58:33

Wissenschaftliches Zitieren von Website-Screenshots

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1916
Für eine wissenschaftliche Posterpräsentation würde ich gern Screenshots von Websites "zitieren", also abbilden. Die Poster würden einige Monate lang in einem Uni-Gebäude aushängen und auf einer wissenschaftlichen Konferenz präsentiert werden.

Meine Frage: Brauche ich für die Verwendung der Screenshots eine Genehmigung vom Website-Inhaber?


Antwort geschrieben am 09.03.2010 01:58:08
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Nein, Sie benötigen nicht die Genehmigung des Website-Inhabers, wenn Sie die Adresse der Webseite und den Namen des Urhebers nennen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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