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Sehr geehrter Anwalt,
mein Partner und ich trennen uns. Wir haben einen 7 Monate alten Sohn. Mein Partner hat ein Nettoeinkommen von 2.000 €. Das Jugendamt hat ein Kindesunterhalt von 257 € ausgerechnet. Mein Nettoeinkommen vor der Schwangerschaft betrug 1.600 €. Wieviel Betreuungsunterhalt steht mir momentan zu?
Antwort geschrieben am 09.03.2011 09:27:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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unterstellt, Sie beziehen derzeit Elterngeld in Höhe von angenommenen 1.040,00 EUR, ergibt sich ein Unterhaltsanspruch in Höhe von ca. 400,00 EUR.
Dabei war zu berücksichtigen, dass sich Ihr Bedarf zwar an Ihrer Lebensstellung vor der Schwangerschaft orientiert, Sie aber im Ergebniss nicht besser gestellt werden dürfen, wie eine verheiratete Frau. Deswegen ergibt sich unter Anrechnung des Elterngeldes, das den Sockelbetrag von 300,00 EUR übersteigt, der oben genannte Betrag.
Berücksichtigen aber, das dieses Ergebnis nur eine grobe Einschätzung sein kann und eine genaue Berechnung unerlässlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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