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Wiederspruch gegen Hartz 4 Bescheid


| 02.01.2011 17:09 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg


| in unter 1 Stunde

Hallo,
Wir haben am 04.12.10 unseren ersten Hartz 4 Bescheid bekommen in dem ab dem 01.01.11 das Elterngeld voll angerechnet wird.
Aber laut Stern ist dieses Gesetz noch gar nicht verabschiedet.
Desweiterem haben wir bis zur Geburt unseres Sohnes gearbeitet spielt das eine Rolle (laut google ja )
nun meine Frage lohnt es sich wiederspruch einzulegen und wie vormuliere ich diesen.

Mit freundlichem Gruß Schneider
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 203 weitere Antworten zum Thema:
Hartz Bescheid
02.01.2011 | 17:39

Antwort

von

Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
308 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Aber laut Stern ist dieses Gesetz noch gar nicht verabschiedet...
Das Gesetz ist meiner Kenntnis nach verabschiedet. Dieses heißt "HaushaltsbegleitG 2011", veröffentlicht am 9. 12. 2010 (BGBl. I S. 1885).
Dieses Gesetz fügte § 10 Abs. 5 BEEG hinzu, aus dem die von Ihnen angesprochenen Änderungen hervorgehen.

Desweiteren haben wir bis zur Geburt unseres Sohnes gearbeitet spielt das eine Rolle?
Ja. Sie erhalten einen Elterngeldfreibetrag, wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen und vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren.
Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.

Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und wie formuliere ich diesen?

Wenn es bei Ihnen der Freibetrag nicht berücksichtigt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen. Als Begründung führen Sie das oben geschriebene aus.
Sie können sich jedoch zum zuständigen Amtsgericht begeben und einen Beratungshilfeschein beantragen, damit der Widerspruch von einem Anwalt für nur 10 € formuliert werden kann.

Beachten Sie bitte die 1-monatige-Frist zur Einlegung des Widerspruchs.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen.


Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern

Bewertung des Fragestellers 2011-01-02 | 17:55


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einfach klasse beraten. das hatt uns sehr gehaolfen


ANTWORT VON
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Berlin

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