Hallo zusammen,
seit 30 Jahren bin ich Selbständig im medizinischen Bereich. (Freiberuflerin)
In den letzten 5-6 Jahren habe ich so wenig verdient, dass ich nur gering Steuern zahlen musste. Eine Bekannte hatte mir meist bei der Steuererklärung geholfen.
Seit rund 2 Jahren wird mein Bescheid in der Schulungsabteilung der Finanzbehörde bearbeitet und seit dem gibt es nur noch ärger. Kann man dagegen etwas unternehmen ?
Aufgrund von Gesetzesänderungen habe ich Anfang des letzten Jahres eine Buchprüfung bekommen. Rückwirkend für die letzten 6 Jahre.
Mir wurden nun fast 50 % meiner Kosten nicht mehr anerkannt. Rückwirkend ! Ausserdem kam man darauf, dass eine Immobilie die ich vor weit mehr als 10 Jahren gekauft hatte, steuerlich nicht richtig ausgewiesen wurde. Leider fehlen mir nach diesen vielen Jahren auch die entsprechenden Verträge um zu beweisen, dass ich beim Zwangsverkauf, sehr viele Einbusen verzeichnen musste. Diese Unterlagen sind angefordert, aber mir läuft leider die Zeit davon.
Außerdem soll ich für 5 Jahre, nachträglich rund 8.000 Euro nachzahlen. Mein Jahresumsatz liegt lediglich bei 10.000-15.000 Euro. Diese Beträge kann ich unmöglich aufbringen in einem oder zwei Beträgen. Meine Bank wird es leider auch nicht finanzieren.
Nun zu meiner Bitte. Ich benötige einen Widerspruch gegen die neuen Steuerbescheide. Mit Fristverlängerungsoption um die Unterlagen zu beschaffen. Eine Ratenzahlungsmöglichkeit. Und am besten der Option, aus dem Schulungsbereich heraus zu kommen.
Diese Punkte sind mir sehr sehr wichtig.
Vielen Dank im voraus.
Antwort geschrieben am 05.01.2012 21:52:16 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Luisenstr.25, 80333 München, Tel: 089-592033, Fax: 089-594187
Erbrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 165
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Durch den Einspruch wird Ihre Sache intern an eine andere Stelle des Finanzamts abgegeben, der sogenannten Rechtsbehelfsstelle, dann wird die Steuerakte erstmal nicht weiter vom Schulungsteam bearbeitet.
Legen Sie gegen die Bescheide Einspruch ein.Durch den außergerichtlichen Rechtsbehelfe wie der Einspruch wird der Ablauf der Zahlungsfrist für Steuerzahlungen nicht gehemmt. Trotz Rechtsbehelf muss die Steuer also grundsätzlich zum angegebenen Fälligkeitstag gezahlt werden.
Ein Zahlungsaufschub bis zur endgültigen Entscheidung über den Rechtsbehelf kann jedoch durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erreicht werden. Dieser Antrag i.S.d. § 361 AO kann formlos beim Finanzamt gestellt werden.
Dieser Antrag sollte mit dem Einpruch verbunden werden.
Das Finanzamt ist verpflichtet, dem Antrag zu entsprechen, wenn ernsthafte Zweifel an der angefochtenen Rechtsauffassung bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Erforderlich ist aber in jedem Fall, dass der Rechtsbehelf, z.B. der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid, begründet wird.
Häufig reicht zunächst eine kurze Begründung, warum der Bescheid angefochten wurde, damit das Finanzamt erkennen kann, wogegen sich der Einspruch richtet und so in der Lage ist, die möglichen Erfolgsaussichten des Einspruchs zumindest überschlägig zu prüfen. Eine ausführliche Begründung kann dann noch nachgereicht werden.
Wird die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt gewährt, bedeutet dies im Normalfall ein Hinausschieben der Fälligkeit bis vier Wochen nach Ergehen der Entscheidung über den Rechtsbehelf.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man einen Antrag auf Ratenzahlung stellen.
Um die Rechtmäßigkeit der Bescheide prüfen zu können, muss ich Einblick in Ihren Steuerunterlagen nehmen.
Gerne formuliere ich Ihnen die Schreiben.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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Tel.: 089-592033
Telefax: 089-594187
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info@kanzlei-hermes.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.01.2012 06:39:19
Könnten sie mir hinsichtlich meiner Frage einen entsprechenden Brieftext zur Verfügung stellen ?
Das war eigentlich mein einziger Wunsch.
Den richtigen Text für den Wiederspruch, incl. Verweis auf die entsprechenden Paragraphen. Wiederspruch, erneute Fristverlängerung und Stundung. Den Teil der Begründung werde ich selber ergänzen.
Allerdings hatte ich die Hoffnung Sie würden mir ein entsprechenden Anschreiben formulieren, bzw. zur Verfügung stellen.
Könnten sie mir hinsichtlich meiner Frage einen entsprechenden Brieftext zur Verfügung stellen ?
Das war eigentlich mein einziger Wunsch.
Den richtigen Text für den Wiederspruch, incl. Verweis auf die entsprechenden Paragraphen. Wiederspruch, erneute Fristverlängerung und Stundung. Den Teil der Begründung werde ich selber ergänzen.
Allerdings hatte ich die Hoffnung Sie würden mir ein entsprechenden Anschreiben formulieren, bzw. zur Verfügung stellen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.01.2012 08:20:19
Dies ist ein Beratungsportal; Briefe kann ich Ihnen nicht zur Verfügung stellen; Sie können mich aber gerne per E-Mail kontaktieren.
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