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Wiederruf Mieterhöhung


| 01.08.2009 19:16 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Bohle


| in unter 1 Stunde

Hallo,
kann ich eine Mieterhöhung wiederrufen wenn sich heraustellt
das der Vermieter beim gespräch zur Mieterhöhung gelogen hat.
Der Vermieter versicherte das Wohnhaus nicht zu verkaufen,
nach Recherchen stellte sich aber heraus, das die Immobilie bei einen Makler nach Einwilligung zur Mieterhöhung zum Verkauf angeboten wurde
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 131 weitere Antworten zum Thema:
Mieterhöhung
01.08.2009 | 19:36

Antwort

von

Rechtsanwalt Thomas Bohle
929 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,


ein Widerrufsrecht ansich steht Ihnen leider nicht zu, wenn diese Willenserklärung dem Vermieter schon zugegangen ist.


Hier besteht aber die Möglichkeit, Ihre Willenserklärung nach § 123 BGB anzufechten, wobei eine arglistige Täuschung aber Voraussetzung ist und von Ihnen auch im Streitfall bewiesen werden müsste. Daher werden Sie also das Versprechen, das Objekt nicht zu verkaufen, nachweisen müssen, wobei auch darauf abzustellen ist, dass Sie die Erklärung nur aufgrund dieses Versprechens abgegeben haben.

Auch müsste ein gewisser zeitlicher Zusammenhang zwischen Mieterhöhung und Verkauf bestehen, da sicherlich ein z.B. lebenslanger Verzicht nicht bindend wäre.

Diese Anfechtung Ihrer Willenserklärung sollten Sie schriftlich mit Einschreiben/Rückschein erklären.






Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 2009-08-01 | 19:42


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Oldenburg

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FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht