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Frage geschrieben am 05.01.2012 18:58:14

Wiederholter warenbetrug

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 831
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 40 weitere Antworten zum Thema Warenbetrug.
Guten tag

Ich habe ein schrieb von Amtsgericht bekommen wo mir 4 facher warenbetrug vorgrworfen wird .

zur erläuterung ich gehe seit jahren dem hobby modellbau nach , dank dem www findet man auch diverse foren was ja auch interessant ist zum erfahrungsaustausch usw

soweit so gut

vor gut 3 jahren habe ich es nicht mehr eingesehen der kackordnung in einem ( dem größsten modellbauforum ) mich zu unterwerfen und haben demnach auch gut ´´ saures´´ bekommen was aber nicht weiter störte ( hab nen dickes fell )

bis dann vor 2einhalb jahren es anfing doch enorm zu werden , so wurde ich auf der arbeit von meiner freundinn angerufen das die polizei hier sei mit einem durchsuchungsbefehl nach einem modell , das gesuchte odell wurde nicht gefunden aber ein vergleichbares welches auch mitbenomen wurde . dann habe ich erfahren das ich von 2 forums ´´ kollegen´´ angezeigt wurde einmal wegen einem kauf welchem ich nicht nachgekomen wäre ( geld kassiert aber keine ware ) der andere hätte mir ein modell geschickt ( was nciht stimte ) das ich das packet versendet hatte konnte ich gott sei dank nachweisen mit dem versandbeleg den ich zufällig nach 5 monaten noch hatte der andere hatte dann wohl auch bestätigt das es sich bei dem beschlagnahmtennicht um sein handelt . seit dem nur noch streß !!!!

fast jeder kauf / verkauf die ich seit dem nur noch über kleinanzeigen oder auktionshäuser mache bringt probleme ins haus mal mehr mal weniger .

die freude am hobby war einmal habs am nagel gehangen und das war wohl der größte fehler . deshalb kamen nun der bescheid wegen den 4 anzeigen warenbetrug im wert von ( 130 , 207 , 53 und 127 euro ) wird mir nun vorgeworfen .

wegen den 130 euro musste ich schon zur polizei meine aussage machen der käufer besand auf den versand per päckchen ( weils günstiger ist ) ich habe keinen nachweis bin also der gelackmeierte und habe die 130 euro auch sofort zurück überwiesen von den anderen beträgen wusste ich bislang NICHT das es probleme gab keine mail NICHTS !!! die verkäufe liegen nun auch wieder ca ein halbes jahr zurück und die packetscheine habe ich schon länger entsorgt so kann ich keinen nachweis er bringen

das problem an der sache ist ich bin vorbestraft wegen betrug in 2 fällen einmal hatte ich über eBay einen laptop verkauft der mängel hatte die mir nicht bekannt waren habe angeboten kaufpreis zu erstatten wollte der käufer aber nicht hat anzeige erstattet dies ging vor gericht strafe waren um die 2000 euro die bereits bezahlt sind das liegt ca 4-5 jahre zurück

das 2. war eine bestellung bei einem warenhaus die leiferung war unvollständig das habe ich nach erhalt direkt reklamiert und weil ich mich weigerte die bei der rücksendung fehlende ware zu bezahlen gab es eine anzeige geldstrafe hier war 2013 euro die ich noch bei der gerichtskasse am abstottern bin

was blüht mir jetzt ? ich muss doch einen packetnachweis nicht über jahre aufbewaren wie gesagt der verkauf liegt gut nen halbes jahr zurück es kam kein hinweis das was nicht ok ist wru dann den wisch verwaren , rechnet j akeiner mit !!

ich ganz bin alleinerziehend gesundheitlich nicht ganz auf der höhe ( 26 und schon 2 schlaganfälle hinter mir ) und das letzte wodrauf ich irgendwie nerv habe ist eine haftstrafe !!!

die restlichen modelle habe ich bereits gestern in dermülltonne versenkt , man bezahlt nen heiden geld will es verkaufen weil man keine lust mehr hat und es folgen probleme über probleme

ich kann mir zwar vorstellen das als rat kommen wird einen rechtsvertreter hier in meiner umgebung aufzuuchen , aber das sind ja auch nur menschen . ich sehe es so 2 fach vorbestraft wegen betrug wird der richter sehen beim neuen verfahren da sind die gründe für die vergangenen anzeigen doch egal , die werden nur sehen betrug und ende .....



Antwort geschrieben am 05.01.2012 19:35:13
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst ist festzuhalten, dass das Gericht von Ihrer Strafbarkeit im konkret vorgeworfenen Fall überzeugt sein muss. Sie können nicht deshalb verurteilt werden, weil Sie vorher schon ähnliche Straftaten begangen haben oder wegen dieser zumindest verurteilt worden sind.

Sollten Sie allerdings verurteilt werden, kann es, nachdem Sie bereits zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, zu einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kommen. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von vielen Umständen ab, die im Rahmen dieser Plattform und unter Beaschtung Ihres Einsatzes, nicht erörtert werden können.

Daher sollten Sie, wie Sie schon selbst richtig vermutet haben, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und anhand dessen eine sinnvolle Verteidigungsstrategie erarbeiten, sodass Sie günstigstenfalls gar nicht bzw. zu einer möglichst geringen Strafe verurteilt werden.

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.01.2012 19:45:02

guten nabend , erstmal besten dank für die schnelle antwort ,

wie ist : zunächst ist festzuhalten, dass das Gericht von Ihrer Strafbarkeit im konkret vorgeworfenen Fall überzeugt sein muss. zu verstehen ?

ich habe verkauft , geld erhalten käufer sagt er hat die ware nicht erhalten , da ich keinerlei versandnachweise mehr habe und ich als beschuldigter ja in der nachweispflicht bin , bin ich doch der gelackmeierte

klar ein fall kam ( mir gekannt ) zur anzeige dies wurde sofort , sogar per telefonbanking noch im büro der kripo erledigt aber die anderen 3 forderungen nicht ( wie den auch )
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.01.2012 20:26:03

Sehr geehrter Fragesteller,

>wie ist : zunächst ist festzuhalten, dass das
>Gericht von Ihrer Strafbarkeit im konkret
>vorgeworfenen Fall überzeugt sein muss. zu
>verstehen ?

Ihnen muss die Tat nachgewiesen werden.

>ich habe verkauft , geld erhalten käufer sagt er
> hat die ware nicht erhalten , da ich keinerlei
>versandnachweise mehr habe und ich als
>beschuldigter ja in der nachweispflicht bin , bin
>ich doch der gelackmeierte

Als Angeklagter müssen Sie nicht beweisen, dass Sie unschuldig sind, sondern die Staatsanwaltschaft muss nachweisen, dass Sie schuldig sind.

Dazu müssen die Zeugen aber glaubwürdig und deren Aussagen glaubhaft sein.

Wenn der Käufer zum Beispiel nicht bei Ihnen nachgefragt hat, wo seine Ware bleibt ist seine Aussage nicht glaubhaft, da dies jeder normale Käufer machen würde.

Dies herauszuarbeiten und entsprechende Fragen an den Zeugen und/oder Anträge an das Gericht zu stellen ist die Arbeit eines Strafverteidigers. Deshalb mein Rat, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
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