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Liebe Rechtsgelehrte,
in 1994 wurde mir der Führerschein wg. einer Alkohofahrt mit 1,31 Promille für 9 Monate entzogen.
Ich hatte mich bislang nicht um eine Wiedererlangung bemüht.
Bin halt ohne Führerschein "schwarz" gefahren.
1996 habe ich eine Straftat begangen (schwere räuberische Erpressung), hab halt versucht, ne Bank zu überfallen; im Urteil hiess es, dass die (damals schon nicht mehr vorhandene) Fahrerlaubnis entzogen wird, weil das Auto zur Flucht als Tatwerkzeug gewertet wird.
Inzwischen ist ja schon einige Zeit vergangen, über 15 Jahre seit der letzten Straftat. Auch ein Punk wird mal bürgerlich^^
Kann mir das System jetzt noch Steine in den Weg legen, oder kann ich einfach Führerschen neu machen?
Oder sollte ich nach Wiedererteilung fragen?
Antwort geschrieben am 23.01.2012 19:28:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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wenn seit der Entziehung der Fahrerlaubnis über 15 Jahre vergangen sind, kann auch nachträglich keine MPU (zum Beispiel wegen der Alkoholfahrt) angefordert werden (vgl. § 29 StVG).
Sie können daher nunmehr die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis problemlos bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen.
Etwaige Auflagen dürfen Ihnen wegen der vorangegangenen Straftaten nicht gemacht werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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