Wiedereinreise nach Aussetzung der Abschiebung, Bewährung...etc.
23.04.2011 23:01 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Sehr geehrter Herr/Frau...,
es geht um meinen Ex-Lebensgefährten (8 Jahre Beziehung), mit dem ich auch ein Kind habe.
Er ist Kosovare, seit 1991 in Deutschland gewesen und war im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Leider wurde er 2007 straffällig und wurde zu 4 Jahren Haft verurteilt. Wegen guter Führung etc. wurde ein 2/3-Antrag bewilligt und der Rest der Strafe (11 Monate) wurden zur Bewährung ausgesetzt. Entlassen wurde er April 2009 und dieses Jahr im Dezember sollte die Bewährung vorbei sein. Die Abschiebung wurde für diese Zeit ausgesetzt, da er bereits ein Kind mit seiner Ex-Frau hatte.
Dezember 2009 wurde unser Sohn geboren, er hatte eine sehr gut bezahlte Festanstellung und hatte ein gutes Verhältnis mit seinem Bewährungshelfer.
Im Januar diesen Jahres hatten wir einen heftigen Streit, nach dem er seine Sachen packte und die Wohnung verließ. Er hatte wohl, wie er sagte, einen "Kurzschluss" - und verließ Deutschland.
Nun möchte er gerne wieder einreisen, was ich, unserem Sohn zuliebe, befürworte.
Meine Fragen sind nun, darf er denn grundsätzlich wieder einreisen, denn er verließ das Land ja freiwillig...? Und muss er die Reststrafe absitzen? Oder muss er evtl. mit einer Abschiebung rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
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