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Frage geschrieben am 13.05.2011 13:43:21

Wiederanlagezinssatz bei "Aktiv-Aktiv"-Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1210
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich löse durch Verkauf meiner Immobilie meine aktuelle Baufinanzierung ab.

Nun hat mir meine Bank eine Berechnung zugeschickt mit einem utopisch niedrigen "aktiven Wiederanlagezins".

Meine Fragen sind, welchen Zinssatz muss die Bank als "aktiven Wiederanlagezinssatz" nutzen?

1. Den Zinssatz, welchen die EWU-Zinsstatistik zum Ablösetag nutzt? Also, sollte der Zahlungseingang am 31.03.2011 bei dem abzulösenden Institut eingegangen sein, wäre es dann der Zinssatz der EWU-Zinsstatistik von März 2011? Somit also 4,1% - nach http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=zinsen&func=row&tr=SUD118

2. Oder muss das Institut den Zinssatz bei der Berechnung ansetzen, welcher für Neudarlehen zu dem Zeitpunkt des 31.03.2011 tatsächlich von der Bank vergeben wurde?

3. Oder muss sich die Bank weder an Punkt 1. noch an Punkt 2. halten, sondern kann den Zinssatz nach einer gänzlich anderen Methode festlegen?

Bitte möglichst die Antwort mit entsprechenden Urteilen belegen.

Vielen Dank für die Beantwortung.




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