Bereits einmal habe ich dieses Geld bezahlt, das liegt aber 3 Jahre zurück und ging direkt an die Postbank.
Seit diesem Datum habe ich nichts mehr von denen gehört und das Konto wurde aufgelöst.
Leider habe ich, wegen des Glaubens an Erledigung, die Unterlagen nicht mehr.
Was kann ich da tun??
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.05.2009 11:48:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Wenn die Forderung im Kalenderjahr 2006 entstanden sein sollte, wäre der Zahlungsanspruch erst mit Ablauf des 31.12.2009 verjährt.
Sie haben vorgetragen, dass Sie bereits vor drei Jahren den Anspruch in Höhe von EUR 197,15 direkt an die Gläubigerin gezahlt haben.
Der Anspruch wäre somit erfüllt.
Dies sollten Sie dem Kollegen schriftlich mitteilen.
Wenn Sie die Zahlung des in Rede stehenden Betrags aber nicht beweisen können, müssten Sie die Forderung nochmals bedienen.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Forderung überwiesen haben, so dass mit Hilfe eines Kontoauszuges die Erfüllung nachgewiesen werden kann.
Im Zweifel müssten Sie einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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